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Flaggen & Co.: Was Mieter während der EM beachten müssen

Foto: Imago / Manngold

Flaggen & Co.: Was Mieter während der EM beachten müssen

Ob Trikots, Lichterketten, Ballons oder Flaggen – die deutschen Fans schmücken sich und ihre Balkons mit allem was der Deko-Bereich hergibt. Doch was ist Mietern eigentlich erlaubt?

Damit aus Nachbarzeit kein Nachbarstreit während der EM wird, sollten Mieter ein paar Grundregeln einhalten, wenn sie ihren Balkon mit Deko-Material schmücken möchten. Wer diese sechs Faustregeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.

1. Wetterfest anbringen   

Die erste Voraussetzung zur Anbringung von Deko-Material ist, dass es sicher befestigt ist. Andernfalls können die Deutschland-Artikel bei Sturm oder Unwetter herunterfallen und dabei Passanten oder Nachbarn verletzten und Schäden anrichten.

2. Wie befestigen?  

Einige der Artikel müssen gegebenenfalls durch Nägel und Bohren befestigt werden. „Die Befestigung von Deko-Material an der Hauswand sollten Mieter im Vorfeld unbedingt mit dem Vermieter absprechen, da sonst hohe Reparaturkosten bei Schäden anstehen“, rät Markus Mingers.

3. Wie lange darf es blinken?

Zu Lichterketten auf dem Balkon gibt es keine offiziellen Zeitangaben, wann diese leuchten dürfen. Allerdings sollten sie gegen 22:00 Uhr von blinkenden Leuchten absehen, damit die Nachbarn sich nicht gestört fühlen.

4. Grenzen beachten

Flaggen an der Außenwand oder dem Fenster sind in Ordnung, sollten aber eine annehmbarer Größe haben. „Bei Fahnen sollte darauf geachtet werden, dass sie das Fenster oder den Balkon des Nachbarn nicht überdecken und die Sicht nehmen“, so der Rechtsexperte Mingers.

5. Alle Mieter sind gleich

Zu beachten ist, dass Vermieter bei der Regelung der Balkon-Dekoration alle Mieter gleich behandeln müsse. Das heißt, einzelne Parteien dürfen nicht bevorzugt werden.

6. Innerhalb der eigenen Wohnfläche

Grundsätzlich gilt die Regel, alles was außerhalb betragener Flächen liegt, gehört nicht mehr zum Mieter. „Das bedeutet, dass es für Mieter generell kein Recht bzw. keinen Anspruch auf Dekor auf oder außerhalb von Balkonbrüstungen besteht“, so Mingers.

Fazit

„Wenn Mieter diese sechs Punkte beachten, sollte einer nachbarschaftlich-friedlichen EM-Zeit nichts mehr im Wege stehen, sollte dennoch Probleme mit anderen Mietern oder dem Vermieter auftreten ist die Rücksprache mit einem fachkundigen Anwalt zu empfehlen“, sagt Markus Mingers.
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