1. Darf man sich im Taxi umziehen?
Solange es für den Taxifahrer ok ist, spricht nichts dagegen. Gute Nachrichten also für alle, die direkt aus dem Büro zur abendlichen Sitzung des örtlichen Karnevalsvereins fahren wollen.
2. Wer bestimmt die Musik im Taxi?
Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Musik oder einen bestimmten Radiosender im Taxi. Im wahrsten Sinne des Wortes macht der Ton macht die Musik. Wenn man den Taxifahrer höflich darum bittet, einen bestimmten Sender einzustellen, erfüllt dieser den Wunsch des Fahrgastes in der Regel. Das gilt übrigens auch andersrum. Wenn der Fahrer eine bestimmte Musik hört, die der Fahrgast partout nicht hören möchte, kann er ihn bitten, die Lautstärke des Radios zu regulieren oder eine andere Musik einzustellen.
3. Dürfen Taxifahrer Fahrgäste mit zu hohem Alkoholpegel ablehnen?
Die Frage aller Fragen während der Karnevalssaison ist nicht ganz einfach zu beantworten. Taxiunternehmer und -fahrer haben eine Beförderungspflicht. Sie können eine Beförderung jedoch ablehnen, wenn der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstellt – z.B. wenn Kunden stark betrunken sind und sich deshalb vielleicht sogar aggressiv verhalten. Ein Alkoholpegel wird natürlich nicht gemessen. Ob der Taxifahrer die Partygäste also im angetrunkenen Zustand mitnimmt oder nicht, liegt im Ermessen des Fahrers.
4. Darf der Taxifahrer einen Fahrgast während der Fahrt aussetzen?
Grundsätzlich erlischt die Beförderungspflicht, wenn der Fahrgast z.B. offensichtlich nicht zahlungsfähig ist. Doch aussetzen kann der Fahrer einen Gast nicht überall. Der Fahrer ist verpflichtet, den Fahrgast an einer für ihn angemessenen Stelle auszusetzen – das heißt an einem Ort, an dem er nicht gefährdet ist und von dem aus er ohne größere Probleme wieder weg kommt. Hinzu kommen Faktoren wie die Witterungsbedingungen sowie der Zustand des Fahrgastes, falls dieser ohne fremde Hilfe nicht mehr an sein Ziel kommt.
5. Wer zahlt die Reinigungskosten, falls sich der Fahrgast im Taxi übergibt?
Im Falle des Falles zahlt die Reinigungskosten der betroffene Fahrgast. Verschmutzt ein Gast das Taxi, muss der ursprüngliche Zustand des Taxis wiederhergestellt werden. Je nach Art und Ort der Verschmutzung kann das schon mal teuer werden. Wer also nach dem letzten Bier kein gutes Gefühl mehr hat, sollte lieber erst ein wenig frische Luft schnappen, bevor er ins Taxi steigt und eine horrende Rechnung riskiert.
6. Setzt man sich neben den Fahrer oder auf die Rückbank?
Der Fahrgast hat die freie Platzwahl. Alle Fahrgastplätze, insbesondere der Beifahrersitz, sind dazu von Gegenständen freizuhalten. Fahrgäste mit außergewöhnlich großen Kostümen sollten aber besser die Rückbank wählen, um die Sicht des Fahrers nicht einzuschränken.
7. Muss der Fahrer den Fahrgast bei allen Wetterbedingungen z.B. Glatteis bis zur Haustür fahren?
Ja, die Beförderungspflicht gilt bei allen Wetterbedingungen. Kommt also der Winter noch einmal zurück, muss kein Jecke auf dem Heimweg frieren oder durch den Regen nach Hause laufen.
8. Wie viel Gepäck des Fahrgastes ist zumutbar?
Handtaschen und Reisegepäck werden immer kostenlos befördert, so viel ist klar. Aber was ist mit dem riesigen Drachenkostüm oder dem Pferdekopf? Laut Gesetz muss das Taxi mindestens 50 Kilogramm Gepäck mitnehmen können. Ausgenommen sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss der Taxifahrer nicht mitnehmen.
9. Wie viel Trinkgeld ist angemessen?
In Deutschland gilt als Faustregel zum Trinkgeld: Man sollte, muss aber nicht. Oft sind die Bediengelder im Preis mit einkalkuliert. Einigkeit besteht aber darüber, dass es für gute Leistung auch ein gutes Trinkgeld geben sollte. Bei Taxifahrten sind im Allgemeinen rund 10 Prozent des Preises auf dem Taxameter üblich.
10. Muss der Taxifahrer die vom Fahrgast vorgegebene Strecke fahren?
Hat der Kunde dem Taxifahrer sein Fahrtziel mitgeteilt, ist dieser gesetzlich verpflichtet, den kürzesten Weg dorthin zu wählen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde ausdrücklich eine andere Strecke wünscht oder wenn ein anderer Weg – z.B. wegen einer Baustelle – preiswerter ist und der Kunde sein Einverständnis erteilt hat.