Welt der Wunder

Nicht glauben, sondern wissen

AGB Werbung & Vermarktung

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  1. Vertragsgegenstand & Anwendungsbereich
    1. Der Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH, Aidenbachstraße 52, 81379 München bietet die nachfolgend beschriebenen Werbe- und Vermarktungsleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.
      Welt der Wunder bedient sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen nach eigenem Ermessen Dritter.
    2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbe- und Vermarktungsleistungen der Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH (nachfolgend „diese Geschäftsbedingungen“) finden Anwendung aus sämtliche Vertragsverhältnisse über die Erbringung der hierin beschriebenen Leistungen.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Welt der Wunder Sendebetrieb GmbH (nachfolgend „Kunde“ finden keine Anwendung und einer Einbeziehung wird bereits im Voraus ausdrücklich widersprochen.
    4. Die Werbemittel des Kunden müssen den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben besprechen.
    5. Nachträgliche Änderungsvereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
    6. Welt der Wunder ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für zukünftige Vertragsverhältnisse anzupassen. Es wird immer die bei Vertragsabschluss vorgelegte und unter www.weltderwunder.de veröffentlichte Version der Geschäftsbedingungen einbezogen.
    7. Welt der Wunder ist weiterhin berechtigt, diese Geschäftsbedingungen einseitig durch Mitteilung in Textform aufgrund von Gesetzesänderungen, Rundfunk- und medienaufsichtsrechtlichen Maßnahmen oder wegen Änderung technischer Standards, zu deren Umsetzung Welt der Wunder rechtlich verpflichtet ist, nachträglich unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu ändern. Die Änderung wird 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung wirksam, soweit der Kunde der Änderung nicht widerspricht.
    8. Welt der Wunder ist darüber hinaus berechtigt, de Geschäftsbedingungen einseitig durch Benachrichtigung über die Änderung(en) an diesen Geschäftsbedingungen und Zusendung einer ergänzten Version dieser Geschäftsbedingungen in Textform zu ändern. Die Änderung wird 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung mit den ergänzten Bestimmungen wirksam, sofern der Kunde der Änderung nicht widerspricht. Welt der Wunder wird den Kunden in der Mitteilung darauf hinweisen, dass die fortgesetzte Nutzung von Leistungen ohne Widerspruch gegen die Änderungen über 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung hinaus die Annahme der Änderungen bedeutet. Wenn der Kunde den Änderungen widerspricht, sind beide berechtigt die bestehenden Verträge mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen.
    9. Für Product Placement gelten die gesetzlichen Richtlinien, sofern keine Einzelvereinbarungen geschlossen worden.
    10. Zusätzlich gelten die sonstigen gesetzlichen werberelevanten Richtlinien.
  2. Vertragsabschluss
    1. Angebote seitens Welt der Wunder, egal ob schriftlich, mündlich oder in Textform sind vorbehaltlich einer anderen abweichenden Vereinbarung oder Äußerung unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden dar.
    2. Ein Vertragsabschluss kommt im Fall eines Angebots des Kunden durch eine Auftragsbestätigung seitens Welt der Wunder in Textform zu Stande; alternativ kann ein Angebot auch durch Umsetzung des Auftrags angenommen werden. Bei einer Buchung über ein elektronisches Buchungssystem übersendet Welt der Wunder entweder eine elektronische Buchungsbestätigung oder akzeptiert die Buchung durch eine entsprechende Statusänderung in dem vom Kunden einsehbaren Buchungssystem.
    3. Soweit Agenturen für Dritte Werbeaufträge erteilen, so ist Welt der Wunder berechtigt, die Ausführung zu verweigern, bis die Agentur den Auftraggeber namentlich benennt. Welt der Wunder ist berechtigt, von Agenturen einen Nachweis der Beauftragung zu verlangen und bis zur Erbringung des Nachweises die eigenen Leistungen zurückzuhalten. Welt der Wunder behält sich das Recht vor, den Auftraggeber der Agentur direkt zu kontaktieren und diesem die Buchungsbestätigung vorzulegen.
    4. Soweit Agenturen nicht ausdrücklich als Vertreter des Auftraggebers mit entsprechenden Vollmachtsnachweis handeln, erfolgt die Abrechnung gegenüber der Agentur als Schuldner. Im Falle einer Abrechnung gegenüber der Agentur tritt die Agentur bereits bei Vertragsabschluss etwaige Zahlungsansprüche aus der jeweiligen Buchung gegenüber
      ihrem Auftraggeber zur Absicherung der Entgeltansprüche von Welt der Wunder TV an diese ab und Welt der Wunder nimmt diese Abtretung an.
      Soweit die abgetretenen Ansprüche 150% der abzusichernden Entgeltansprüche übersteigen, ist die Agentur berechtigt, von Welt der Wunder eine Freigabe der Sicherungsrechte bis zu der vorgenannten Schwelle zu verlangen. Welt der Wunder darf bei einer Mehrheit von abgetretenen Ansprüchen aus eigenem Ermessen entscheiden, welche abgetretenen Ansprüche freigegeben werden.
    5. Eine Übertragung von Werbeleistungen durch den Kunden auf einen Dritten ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Welt der Wunder zulässig.
      Gleiches gilt für Fälle, in denen Waren, Dienstleistungen oder Sonstiges durch mehrere Unternehmen in einem Werbemittel beworben werden („Verbundwerbung“). In diesem Fall sind durch den Kunden sämtliche Werbetreibenden namentlich zu benennen. Welt der Wunder ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages in Höhe von 20% (zwanzig Prozent) bei zwei Werbetreibenden bzw. in Höhe von 30% (dreißig Prozent) bei drei oder mehr Werbetreibenden berechtigt. Klarstellend halten die Parteien fest, dass der Verbundaufschlag auf die gesamte für den Einsatz des Werbemittels vereinbarte Vergütung erhoben wird. Vergütungsschuldner für die gesamte Vergütung ist derjenige, mit dem der Vertrag ist nur derjenige, mit dem der Vertrag über die Erbringung der Verbundwerbung geschlossen wird.
    6. Welt der Wunder gewährt einen Abzug in Höhe von 50% (50 Prozent) für die Ausstrahlung eines OTC-Pflichthinweises im Sinne von $4 (3) HWG (Heilmittelwerbegesetz) bei Werbung für Pharmaprodukte. Dies gilt nur für Fälle in denen der Pflichthinweis dem von BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller) bzw. dem OWM (Organisation Werbungtreibende im Markenverband) empfohlenen Standard (grauer Hintergrund, weißer Text, Länge 4 Sekunden) entspricht.
  3. Besondere Bestimmungen für Fernsehwerbung
    1. Arten von Fernsehwerbung
      1. „Werbespot“ ist ein mindestens 5sekündiger Film, indem eine Ware oder eine Dienstleistung innerhalb einer Werbezeit im Fernsehprogramm beworben wird.
      2. „Product Placement“ ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken, Tätigkeiten (sämtliche jeweils im Folgenden „Produkt“ oder „Produkte“ genannt) eines Herstellers oder Erbringers von Produkten in der Produktion mit dem Ziel der Absatzförderung.
      3. „Sonderwerbeform“ ist jede Werbeform, die kein Werbespot und kein Product Placement ist.
    2. Lieferung von Material für Werbespots und Sonderwerbeformen
      1. Der Kunde hat das für die Ausstrahlung benötigte Material, einschließlich Motivplänen und Sendekopien) in einer technisch einwandfreien Form, entsprechend den technischen Anforderungen von Welt der Wunder, spätestens 7 Werktage (Montag bis Freitag ausschließlich Samstag, Sonntag und gesetzlicher Feiertag in Bayern) vor dem geplanten Einsatztermin während der Geschäftszeiten von Welt der Wunder (zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr) zur Verfügung zu stellen.
      2. Soweit das für die Ausstrahlung benötigte Material offensichtliche Mängel oder Schäden aufweist, wird Welt der Wunder den Kunden hierüber informieren und der Kunde hat unverzüglich unbeschädigtes und mangelfreies Material anzuliefern. Welt der Wunder ist nicht verpflichtet, das für die Ausstrahlung benötigte Material zu prüfen und zurückzuweisen. Aus einer unterbliebenen Prüfung und / oder Zurückweisung können keine Rechte hergeleitet werden.
      3. Werbespots im SD Format werden aufgrund des Sendeformates im HD Fernsehen (1080i/25) zunächst in HD Auflösung konvertiert. Bei der Aussendung über SD- Übertragungswege (z.B. Satellit SD) wird das HD Signal auf ein SD-Format konvertiert.
      4. Kann eine Ausstrahlung mit einem verbindlich vereinbarten Einsatztermin nicht erfolgen, weil der Kunde kein ausstrahlungsfähiges Material (insbesondere weil das Material offensichtlich mangelhaft oder beschädigt ist) innerhalb einer Frist nach Ziffer 3.2.1. geliefert hat, so wird Welt der Wunder von seiner Leistungspflicht befreit, ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren. Etwaige anderweitige Einnahmen sind von dem Vergütungsanspruch in Abzug zu bringen.
    3. Lieferung von Produkten zum Product Placement
      1. Der Kunde ist verpflichtet, das bzw. die zu platzierenden Produkte in mangelfreier Form zur Verfügung zu stellen und an den vereinbarten Ort zu liefern.
      2. Die Programmplanung obliegt allein dem Programmveranstalter, der den Einsatztermin der Produktion jederzeit aus sendetechnischen Gründen verlegen und/oder die Sendung der Produktion absagen kann. Im Falle einer Verlegung des Einsatztermines und/oder der vollständigen Absage des Einsatztermines sind jegliche Ansprüche des Vertragspartners gegen den Programmveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
      3. Lieferungen des Produktes erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Der Kunde hat für die Einhaltung sämtlicher Transportvorschriften und die Einholung sämtlicher Import- und Exportgenehmigungen selbst zu sorgen. Gleiches gilt für den Abtransport, soweit das Produkt nicht verbraucht oder an einen neuen Eigentümer übereignet wird.
      4. Der Kunde stellt Welt der Wunder sowie die Produktionsunternehmen – im Sinne eines echten Vertrages zugunsten Dritter – auf erstes Anfordern von sämtlichen Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) und Ansprüchen Dritter frei, die durch Mängel des Produktes verursacht werden.
      5. Der Kunde wird auf Anforderung von Welt der Wunder eine angemessene Versicherung für das Produkt bereitstellen. Die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.
    4. Ausstrahlungen von Sendungen, in denen Produkte platziert werden
      1. Bezüglich der Verschiebung von Einsatzterminen bei Product Placement gelten die Ziffern 5.4. bis 5.6.. Sind keine Preisgruppen definiert, gilt die Sendezeit und der Wochentag als „Preisgruppe“.
      2. Welt der Wunder TV gewährt bei Product Placement, auch innerhalb einer Sendung, keinen Konkurrenzschutz.
    5. Ausstrahlung von Sendungen, in denen Sonderwerbeformen erfolgen
      1. Bezüglich der Verschiebung von Ausstrahlungsterminen für Sonderwerbeformen, insbesondere bei Sendungen, in denen durch den Kunden oder Welt der Wunder TV im Auftrag des Kunden Geld- oder Sachpreise ausgelobt werden, gelten die Ziffern 5.4. bis 5.6. Sind keine Preisgruppen definiert, gelten Sendezeit und Wochentag als „Preisgruppe“.
      2. Welt der Wunder TV gewährt bei Sonderwerbeformen, insbesondere bei Gewinnspielen, auch innerhalb einer Sendung, keinen Konkurrenzschutz.
      3. Soweit die Erhebung von Verbraucherdaten, z.B. bei Gewinnspielen, durch Welt der Wunder im Auftrag des Kunden erfolgt, werden die Gewinnerdaten unverzüglich an den Kunden weitergeleitet und der Kunde ist allein für die Abwicklung etwaiger Gewinnzusagen verantwortlich und wird Welt der Wunder – im Sinne eines echten Vertrages zugunsten Dritter – von Ansprüchen Dritter wegen der Durchführung von Gewinnspielen oder sonstigen Auslobungen freistellen. Erfolgt das Gewinnspiel oder die Auslobung durch Welt der Wunder im eigenen Namen, werden die Parteien einzelvertragliche Regelungen zur Abwicklung treffen.
  4. Besondere Bestimmungen für Online-Werbung
    1. Beauftragungen von Online-Werbung benötigen grundsätzlich mindestens einen Vorlauf von 10 Werktagen, soweit die Werbemittel sonstige besondere Funktionen enthalten. Für sonstige Online-Werbung genügt ein Vorlauf von 7 Werktagen.
    2. Die Lieferung der Werbemittel erfolgt durch den Kunden, Welt der Wunder benötigt mindestens 5 Arbeitstage nach Lieferung für Werbemittel im Format Universal Advertising Package (UAP) für die Prüfung und Integration, soweit das Werbemittel den sonstigen Spezifikationen entspricht. Gleiches gilt für Werbemittel im Rich Media Format
    3. Solange nicht ein Werbemittel in einer Form angeliefert wird die den Anforderungen von Ziffer 4.4 genügt, liegt eine Nichtlieferung vor. Im Falle einer Nichtlieferung wird Welt der Wunder von seiner Leistungspflicht befreit, ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren; etwaige anderweitige Einnahmen sind von dem Vergütungsanspruch in Anzug zu bringen. Wenn der Kunde verpflichtet ist, mehrere Werbemittel anzuliefern, und für eines oder mehrere Werbemittel eine Nichtlieferung im Sinne von Satz 1 vorliegt, wird sich Welt der Wunder bemühen, en Auftrag mit den gelieferten Werbemitteln durchzuführen, behält aber in jedem Fall den vollständigen Vergütungsanspruch; etwaige anderweite Einnahmen sind von dem Vergütungsanspruch in Abzug zu bringen. Wenn der Kunde ein sog. „Ad Bundle“ beauftragt liegt bei Nichtlieferung eines oder mehrerer Werbemittel eine Nichtlieferung vor.
    4. Das Werbemittel ist in Übereinstimmung mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden technischen Spezifikationen für Online-Werbung sowie der Selbstregulierung der Telemedienanbieter im Bereich nutzungsbasierter Online-Werbung zu übersenden.
    5. Falls ein Werbemittel verspätet angeliefert wird, reduzieren sich die vereinbarten A Impressions (Aufrufe es jeweiligen Werbemittels), Referrals (Weiterleitung von Nutzern, die das jeweilige Werbemittel angeklickt haben) bzw. sonstigen KPIs (Key Performance Indications) zeitanteilig im Verhältnis zur gesamten Kampagnenlaufzeit. Welt der Wunder behält den vollständigen Vergütungsanspruch; etwaige anderweite Einnahmen sind von dem Vergütungsanspruch in Abzug zu bringen.
    6. Für Werbemittel, die über Server eingespielt werden soll, die nicht von Welt der Wunder betrieben werden (Third Party Server Ads“), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
      1. Aufträge mit Thor Party Server Ads benötigen grundsätzlich mindestens einen Vorlauf von 10 Werktagen
      2. Im Rahmen einer solchen Buchung sind sämtliche relevanten Dokumentationen und Informationen zu übergeben, die für eine Einbindung dieser Third Party Server Ads auf technischer Ebene notwendig oder hilfreich sind.
      3. Vor der Freigabe ist Welt der Wunder nicht verpflichtet, Third Party Server As anzuliefern. Third Party Server As dürfen nur nach einer Freigabe durch Welt der Wunder nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung von Welt der Wunder verändert werden. Es sind darüber hinaus die vereinbarten technischen Standards, Übertragungsgeschwindigkeiten und Datenvolumina durch den Kunden sicherzustellen.
      4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Betreiber der Server für die Auslieferung der Third Party Server Ads mindestens die im Rahmen des Einzelvertrages bezeichneten statistischen Informationen zur Verfügung stellt, die für die Abrechnung und Überprüfung der Leistungserbringung notwendig sind.
    7. Soweit nicht anders vereinbart, wird Welt der Wunder monatlich über die Auslieferung der Werbemittel berichten und abrechnen. Dazu werden ausschließlich Impressionen und Click-Rate (wie oft wurde mit einem Werbemittel interagiert, z.B. darauf klickt) als Maßstab verwendet und dem Kunden mitgeteilt, soweit nichts anderes vereinbart wird.
    8. Der Kunde hat bei Beauftragung der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen vorab im Detail mitzuteilen, welche Daten von den Nutzern durch den Kunden oder in seinem Auftrag durch Dritte erhoben und verarbeitet werden. Gleiches gilt für die Weitergabe oder Verarbeitung an bzw. durch Dritte. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Erhebung von personenbezogenen Daten allein durch die Anzeige des Werbemittels bzw. durch einen Click auf das Werbemittel untersagt. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, rechtzeitig vor dem Einsatztermin Welt der Wunder die folgenden Angaben mitzuteilen, auch wenn dabei keinerlei personenbezogene Daten erhoben werden:
      1. jegliche Inhalte oder Technologien, die durch den Einsatz eines Werbemittels (wobei der Einsatz eines Werbemittels mit dem Abruf dieses Werbemittels durch weltderwunder.de beginnt und erst dann abgeschlossen ist wenn der Nutzer nach Klick auf dieses Werbemittel auf der Ziel-Website landet und alle Elemente dieser Website vollständig geladen worden und aktiv sind) bereitgestellt und geladen werden, insbesondere Server-Cookies oder andere Methoden, um einen Nutzer zu kennzeichnen und/oder zu markieren.
      2. Kopien sämtlicher Mitteilungen und/oder Nachrichten, die ein Nutzer bei Interaktion mit einem Werbemittel wahrnehmen kann. Damit sind auch Mitteilungen und Nachrichten gemeint, die angezeigt werden, wenn das Werbemittel nicht korrekt funktioniert oder Meldungen des Internet-Browsers, die den Nutzer fragen, ob er dem Setzen eines Server-Cookies zustimmt.
    9. Soweit Welt der Wunder der Erhebung personenbezogener Daten zustimmt, sichert der Kunde zu und steht dafür ein, personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zu sammeln. Insbesondere sichert der Kunde zu und steht dafür ein, den Einsatz von Tracking-Technologien und das Setzen von Cookies nur in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde sichert zu und steht dafür ein, auf sämtlichen Websites (inkl. Landing Page), auf die ein Werbemittel verlinkt, eine Datenschutzerklärung bereitzustellen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Kunde sichert zu und steht dafür ein, Nutzern die Möglichkeit zu geben, die Website, auf die das Werbemittel verlinkt ohne die Bereitstellung personenbezogener Daten nutzen zu können.
    10. Der Kunde hat selbstständig die Werbemittel zu prüfen und insbesondere sicher zu stellen, dass die Welt der Wunder zur Verfügung gestellten Links auf die Websites des Kunden funktionieren und diese Websites verfügbar sind. Welt der Wunder ist zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet, die Qualität eines Werbemittels, z.B. hinsichtlich der Farbgebung, der Vollständigkeit von Animationen, Audioausgaben oder Ähnlichem zu überprüfen.
    11. Soweit der Kunde der Ansicht ist, dass das Werbemittel nicht korrekt dargestellt wird oder wie beabsichtigt funktioniert, hat der Kunde Welt der Wunder hierüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Start der Kampagne zu informieren, soweit der Fehler schon bei Kampagnenstart vorhanden war. Andernfalls hat der Kunde Welt der Wunder unverzüglich nach Kenntniserlangen eines Fehlers zu informieren. Soweit Welt der Wunder diese Fehler nicht verursacht hat, ist Welt der Wunder berechtigt, etwaige Anpassungen von einer Kostenübernahme durch den Kunden basieren auf der aktuellen Preisliste abhängig zu machen.
    12. Soweit zwischen den Parteien Streit über die Vollständigkeit oder Richtigkeit der statistischen Informationen besteht, gelten die von Welt der Wunder selbst erhobenen Daten hinsichtlich der Ad Impressions und Click-Rate als verbindlich für Abrechnungen.
    13. Soweit eine bestimmte Anzahl an Ad Impressions über die Dauer der Kampagne vereinbart worden ist, wird Welt der Wunder sich angemessen bemühen, diese Ad Impressions zu erreichen, Welt der Wunder ist mangels anderer Absprachen berechtigt, die konkrete Platzierung und Rotation er Werbemittel selbst zu bestimmen.
    14. Wird die vereinbarte Anzahl der Ad Impressions während der Laufzeit der Kampagne nicht erreicht, ist Welt der Wunder berechtigt, soweit der Kunde nichts Gegenteiliges verlangt, ohne zusätzliche Vergütung die Werbemittel über die Laufzeit der Kampagne hinaus zu verbreiten, bis die vereinbarten Ad Impressions erreicht sind.
    15. In keinem Fall hat der Kunde Anspruch auf Minderung der Vergütung wegen fehlender Ad Impressions.
    16. Wenn nach Beauftragung der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen Werbemittel durch den Kunden geändert werden (auch Re-direct etc.) oder wenn durch den Kunden die Daten nachträglich verändert werden, auf die ein Werbemittel verlinkt, ist Welt der Wunder berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrages zu unterbrechen. Welt der Wunder wird die weitere Ausführung des Auftrages wieder aufnehmen, sobald der Kunde die Änderung rückgängig gemacht hat. Nach Wahl des Kunden werden die zwischen Änderung und Unterbrechung erbrachten Leistungen auf die vereinbarten Ad Impressions, Referrals bzw. sonstigen KPIs angerechnet, oder Welt der Wunder wird bei entsprechender Mehrvergütung die Leistung bei den zum Zeitpunkt der Änderung erbrachten Ad Impressions, Referrals bzw. sonstigen KPIs fortführen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, die zwischen Änderung und Unterbrechung erbrachten Leistungen zu vergüten.
    17. Bei Gewinnspielen generierte Verbraucherdaten gehören ausschließlich Welt der Wunder. Der Kunde ist für die Bereitstellung und Lieferung der Gewinnspielpreise verantwortlich. Die Lieferung der Gewinnspielpreise muss spätestens vier Wochen vor Beendigung des Gewinnspiels erfolgen.
  5. Einsatz von Werbemitteln
    1. Mit jeder Zurverfügungstellung von Werbemitteln hat der Kunde gleichzeitig sämtliche Angaben mitzuliefern, die für die Abrechnung gegenüber Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA erforderlich sind, insbesondere etwaige Verlage, Komponisten, Produzenten, Titel und Längen von eventuell verwendeten Musikstücken.
    2. Angaben zu Ausstrahlungs- bzw. Platzierungszeiten, URLs, Werbeflächen, Terminen, technischer Aussteuerung von Online-Werbung oder Werbeblöcken sind, soweit nicht ausdrücklich zugesichert, unverbindlich und unterliegen der Hoheit von Welt der Wunder. Es handelt sich insofern um unverbindliche Planungsvorgaben. Welt der Wunder wird sich bemühen, etwaige Wünsche er Kunden hinsichtlich der Einsatzzeiten zu berücksichtigen.
    3. Soweit nicht verbindlich Ausstrahlungs- bzw. Platzierungszeiten, URLs, Werbeflächen, Termine oder Werbeblöcke vereinbart wurden, wird Welt der Wunder das Werbemittel innerhalb der gebuchten Preisgruppe einsetzen und kann insbesondere die Ausstrahlungszeiten, URLs und Werbeflächen jederzeit innerhalb einer bestimmten Preisgruppe variieren. Welt der Wunder wird den Kunden hierüber unterrichten.
    4. Soweit verbindlich Ausstrahlungs- bzw. Platzierungszeiten, URLs, Werbeflächen, Termine, technische Aussteuerung von Online-Werbung oder Werbeblöcke vereinbart wurden, bedarf die Verschiebung grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Kunden.
    5. Die Zustimmung gemäß 5.4. ist bei nur geringfügigen und dem Kunden zumutbaren Verschiebungen entbehrlich. Die Verschiebung ist insbesondere geringfügig, wenn sie innerhalb der gleichen Preisgruppe erfolgt und sie zu keiner wesentlichen Abweichung von dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt führt.
    6. Die Zustimmung gemäß 5.4. ist außerdem entbehrlich, wenn Welt der Wunder den vorgesehenen Programmablauf eines Senders oder den vereinbarten Einsatztermin wegen aktueller Geschehnisse, aus ernsthaften, von Welt der Wunder nicht verschuldeten, technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder gesetzlicher Bestimmungen ändert. Eine Verschiebung erfolgt nur innerhalb der gleichen Preisgruppe. Welt der Wunder wird en Kunden hierüber informieren.
    7. Die in den Verkaufsunterlagen ausgewiesenen Programmschemata sind nicht abschließend und Welt der Wunder ist berechtigt, weitere Werbeblöcke und Werbeflächen anzubieten.
    8. Konkurrenzschutz wird, auch innerhalb einzelner Werbeblöcke und innerhalb einer einzelnen Website, nicht gewährt.
    9. Welt der Wunder wird dem Kunden monatlich einen Einsatznachweis zur Verfügung stellen, soweit ein Einsatz erfolgt ist. Dies kann auch durch Bereitstellung von Protokollen in einem elektronischen Buchungssystem erfolgen.
  6. Prüfung und Ablehnung von Werbemitteln
    1. Welt der Wunder ist nicht verpflichtet, die Werbemittel vor dem Vertragsschluss anzusehen oder inhaltlich, rechtlich oder unter sonstigen Gesichtspunkten zu prüfen.
    2. Welt der Wunder behält sich vor und nach einer Beauftragung für die Erbringung der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen vor, den Einsatz ganz oder teilweise abzulehnen, wenn Welt der Wunder nach einer den Umständen angemessenen Beurteilung der Ansicht sind, dass das Werbemittel gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten, Rechte Ritter oder die guten Sitten verstößt und nicht den technischen und inhaltlichen Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen entspricht. Eine jede Ablehnung von Werbemitteln ist dem Kunden unverzüglich anzuzeigen.
    3. Sofern das Werbemittel lediglich für die Einsatztermine der gebuchten Preisgruppe ungeeignet ist, kann diese Werbung mit Zustimmung des Kunden in einer anderen Preisgruppe ausgestrahlt werden. Verweigert der Kunde die Zustimmung, ist Welt der Wunder berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Sofern das Werbemittel von Welt der Wunder gemäß Ziffer 6.2. abgelehnt wurde und nicht Ziffer 6.3. einschlägig ist, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer von Welt der Wunder gesetzten, angemessenen Nachfrist ein Werbemittel zu liefern, die den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie den technischen und inhaltlichen Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen entspricht.
    5. Liefert der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten angemessenen Nachfrist nach Anzeige der Ablehnung ein Werbemittel, das den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie den technischen und inhaltlichen Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen entspricht, so ist Welt der Wunder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Hat der Kunden en Rücktritt zu verschulden, ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens, insbesondere der vereinbarten Vergütung unter Anrechnung anderweitiger Einnahmen an Stelle der gebuchten Werbung, verpflichtet.
    6. Sollte sich herausstellen, dass das Werbemittel den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie den technischen und inhaltlichen Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen entspricht und hat Welt der Wunder dies zum Zeitpunkt der Entscheidung nur fahrlässig falsch beurteilt, so ist Welt der Wunder berechtigt, eine andere Ausstrahlung oder Platzierung innerhalb der gleichen Preisgruppe festzulegen und dies dem Kunden mitzuteilen. Widerspricht der Kunde der anderen Ausstrahlung oder Platzierung, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt, ohne dass eine Partei zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet wäre.
    7. Erfolgt die Zurückweisung durch Welt der Wunder aua Gründen, die er Kunde nicht zu vertreten hat, so kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung etwaiger Vorauszahlungen für die konkrete Ausstrahlung oder Platzierung verlangen.
    8. Klarstellen halten die Parteien fest, dass die Vorschriften dieses Abschnitts nur gelten, wenn der Kunde das Werbemittel vor Ablauf der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Lieferfristen geliefert hat. Sollte der Kunde das Werbemittel erst nach Ablauf dieser Lieferfristen geliefert haben, gehen die Vorschriften zur Zu-spät-Lieferung in den Abschnitten „Fernsehwerbung“ und „Online-Werbung“ vor. Soweit der Kunde im Fall des 5.4. das Werbemittel vor Ablauf der angemessenen Nachfrist geliefert hat, jedoch die Neulieferung nach Ablauf er in diesen Geschäftsbedingungen genannten Lieferfrosten erfolgt ist, ist die gesetzte Nachfrist die maßgebliche.
  7. Beschwerden Dritter über eine Werbung
    1. Sollten Dritte gegenüber Welt der Wunder oder gegenüber dem Kunden gelten machen, das ein Werbemittel gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien und Landesmedienanstalten, Rechte Ritter oder die guten Sitten verstoße oder nicht den technischen und inhaltlichen Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen entspreche (insgesamt „Verfahren“), verpflichtet sich der Kunde, Welt der Wunder unverzüglich unter Nennung aller Details und Übersendung der Korrespondenz zu informiere, ebenso gegenüber Welt der Wunder eine Stellungnahme anzugeben, wie er die Angelegenheit einschätzt, ob er bereits in der Vergangenheit mit vergleichbaren Sachverhalten zu tun hatte uns wie er seinerzeit damit umgegangen ist und weiterhin eine Erklärung abzugeben, wie er dem Verfahren begegnen möchte.
    2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich über das weitere Vorgehen auszutauschen. Die Vertragsparteien werden sich weiterhin darüber informieren, wer in welcher Form dem Verfahren begegnet.
    3. Der Kunde wir Welt der Wunder alle nach Treu und Glauben zum Austausch und zur Entscheidung über das weitere Vorgehen erforderlichen Informationen auf eine Kosten zur Verfügung stellen.
    4. Welt der Wunder übernimmt keine Haftung dafür, dass ein von Welt der Wunder vorgeschlagenes Vorgehen und/oder eine von Welt der Wunder abgegebene rechtliche Bewertung rechtmäßig, angemessen und/oder erfolgreich ist.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, vor einem erfolgten Austausch weder auf das Verfahren zu antworten noch sonst in dieser Sache mit der Gegenseite in Kontakt zu treten, Erklärungen abzugeben und/oder Zugeständnisse zu machen.
    6. Abweichend von 6.2. übernimmt Welt der Wunder die voll Kontrolle über das Verfahren, soweit sich das Verfahren auf Welt der Wunder zugeordnete geistige Schutzrechte bezieht
    7. Sollte das Ergebnis des Verfahrens sein, dass das Werbemittel gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder nicht den technischen und inhaltlichen Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen entspricht, gelten die Regelungen 5.2.-5.5. entsprechend. Ergebnis des Verfahrens im Sinne dieser Vorschrift ist jede gegen Welt der Wunder oder den Kunden (auch vorläufig) vollstreckbare Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde oder einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle. Gleiches gilt, wenn Welt der Wunder aufgrund der drohenden Nachteile ein Zuwarten einer Entscheidung nicht zuzumuten ist; dies ist insbesondere dann der Fall soweit Welt der Wunder eigene, finanzielle Nachteile drohen.
    8. Welt der Wunder ist ab Eingang des Verfahrens bei Welt der Wunder bzw. ab Information des Kunden über ein Verfahren jederzeit berechtigt, die weitere Ausstrahlung bzw. Platzierung des Werbemittels auszusetzen.
  8. Gewährleistung
    1. Die Werbeleistung durch Welt der Wunder ist durch den Kunden unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel sin unverzüglich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht fristgemäß, erlöschen die Ansprüche wegen des Mangels, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen, soweit der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Welt der Wunder oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
    2. Welt der Wunder ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Darüberhinausgehende Ansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt.
  9. Umbuchung, Kündigung
    1. Beide Parteien sind berechtigt, den Auftrag für die Erbringung der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen ganz oder teilweise bis zu 6 Wochen vor dem ersten Einsatztermin ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Im Fall einer teilweisen Kündigung erhöht sich der Preis nach den Preislisten von Welt der Wunder, soweit der Kunde zuvor eine Mengenrabattierung erhalten hat und durch die Kündigung die entsprechende Rabattstufe nicht mehr erreicht wird. Diese Möglichkeit der Kündigung gilt nicht für den Kunden bei Werbespots mit einer Dauer von mehr als 90 Sekunden. Daneben ist der Kunde berechtigt, bis zu 10 Werktage vor dem Einsatz von Werbemitteln den Einsatztermin nach Verfügbarkeit bei Welt der Wunder umzubuchen.
    2. Soweit der Kunde nach Ablauf der Frist von 7 Wochen Welt der Wunder mitteilt, dass er einen Auftrag nicht mehr wünscht, so wird Welt der Wunder darauf hinwirken, dass unter Aufrechterhaltung des ordentlichen Betriebsablaufes die Erbringung der beauftragten Leistung unterbleibt. Der Vergütungsanspruch seitens Welt er Wunder bleibt in diesem Fall bestehen.
    3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Sonderwerbeformen oder Product Placement.
    4. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  10. Vergütung
    1. Soweit nicht ausdrücklich eine Vergütung vereinbart ist, gelten die bei Abschluss des Vertrages gültigen Preislisten bei Welt der Wunder.
    2. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie erhalten keine Kosten für die Produktion von Werbemitteln, diese werden gesondert berechnet.
    3. Der Kunde trägt eine etwa anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütung, die wegen er ausgestrahlten bzw. platzierten Werbemittel an Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist und stellt Welt der Wunder (im Sinne eines echten Vertrages zugunsten Dritter) von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
    4. Welt der Wunder ist jederzeit berechtigt, die Preise für die Erbringung der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen zu ändern. Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, treten neue Preise auch für laufenden Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach entsprechender Mitteilung durch Welt der Wunder berechtigt, den Auftrag umzubuchen oder schriftlich vom Auftrag zurück zu treten.
    5. Welt der Wunder räumt dem Kunden Rabatte gemäß der bei Vertragsabschluss geltenden Preislisten ein. Darüberhinausgehende Rabatte sind einzelvertraglich zu vereinbaren.
    6. Welt der Wunder behält sich vor, Agenturen einen Rabatt in Höhe von 15% des Rechnungsbetrages (ohne Mehrwertsteuer) nach Abzug sonstiger Rabatte, jedoch vor Anzug von Skonto, zu gewähren. Ein Anspruch hierauf besteht in Ermangelung einer einzelvertraglichen Vereinbarung nicht.
    7. Soweit die Parteien Rabatte für mit dem Kunden verbundene Unternehmen vereinbaren, so entfällt ein solcher Rabatt mangels abweichender Vereinbarung, sobald das verbundene Unternehmen nicht mehr im mehrheitlichen Besitz (über 50% der Anteile) des Kunden steht oder soweit der Kunde nicht im mehrheitlichen Besitz (über 50% der Anteile) des verbundenen Unternehmens steht. Daraus entstehende Nachforderungen hat der Kunde unverzüglich zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, Welt der Wunder über Änderungen der Beteiligungsverhältnisse zu berichten, soweit diese zum Wegfall des Rabattes führen würden.
    8. Die Vergütung für den Einsatz von Werbemitteln erfolgt monatlich im Voraus. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt, jedoch nur soweit die Zahlung mindestens 3 Werktage vor dem ersten Einsatz erfolgt und der Kunde sich mit anderen Zahlungen nicht im Verzug befindet.
    9. Der Kunde gerät, ohne dass es einer Mahnung bedürfte, in Verzug, soweit die Vergütung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung geleistet wird. Der Kunde hat etwaige Kosten des Zahlungsverkehrs oder Kosten wegen Rückbuchungen oder ähnlichen Ereignissen zu tragen.
    10. Welt der Wunder ist berechtigt, die vertragsgemäße Leistung zurückzuhalten, soweit der Kunde nicht spätestens 3 Werktage vor dem Einsatz die fällige Vergütung beglichen hat oder sich im Verzug befindet. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Aufrechnung mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Forderungen erklärt oder soweit dem Kunden selbst ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und er dieses spätestens 3 Werktage vor dem Einsatz geltend macht.
  11. Nutzungsrechte
    1. Der Kunde räumt Welt der Wunder bei Vertragsabschluss das unentgeltliche nichtausschließliche Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Werbemittel ein. Welt der Wunder ist berechtigt, die eingeräumten Rechte Erfüllungsgehilfen und Dritten zu übertragen, die mit der Vertragserfüllung befasst sind.
    2. Bei Fernsehwerbung wird insbesondere das Senderecht für die gesamten jeweiligen Sendegebiete eingeräumt, und zwar ohne Einschränkung hinsichtlich der verwendeten Übertragungstechnik, Übertragungswege und Verbreitungsmedien, wie z.B. Satellit, terrestrische Übertragung, Kabelübertragung einschließlich Kabelweitersendung und der notwenigen Sublizenzrechte für die weiterverbreitenden Kabelunternehmen, sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere mittels des Internet Protocols, unabhängig von der verswendeten Übertragungstechnik – einschließlich UMTS, LTE, DSL, Glasfaser – und der zur Wahrnehmung verwendeten Endgeräte – einschließlich TV, Spielkonsolen, Computer, Laptops, Tablets, Mobiltelefone – einschließlich des zeitgleichen oder zeitversetzten Streamens oder Downloads gegen ein Entgelt oder kostenlos und unter Einbindung anderer Werbemittel als in der Fernsehübertragung. Soweit das Werbemittel innerhalb von TV Programmen auch im Rahmen von Video-on-Demand oder anderen Abruf-Angeboten seitens Welt der Wunder öffentlich zugänglich gemacht wird ist dieses Recht mitumfasst, insbesondere für den Fall von Werbung bei Vorab-Veröffentlichungen. Ausgenommen sind hier lediglich die der GEMA un GVL eingeräumten Aufführungsrechte für die Sendung einschließlich programmbegleitender Online-Nutzung. Der Kunde hat jedoch die Befugnis zur Nutzung der Musiken im Zusammenhang mit dem Werbemittel (Verfilmungsrecht bzw. master und synch rights) auf eigene Verantwortung und Kosten mit den Inhabern der Nutzungsrechte zu klären und ggf. auf Verlangen von Welt der Wunder in geeigneter Form nachzuweisen. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Dies umfasst auch das Recht zur Bearbeitung der Werbemittel, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Sowohl das Sendesignal als auch Abruf-Angebote können aufgrund der technischen Gegebenheiten auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfangen bzw. abgerufen werden. Welt der Wunder ist nicht verpflichtet, seine Sendung zu verschlüsseln oder den Zugriff auf Abruf-Angebote regional zu begrenzen.
    3. Bei Online-Werbung wird insbesondere das weltweite Recht der öffentlichen Zugänglichmachung der Werbemittel eingeräumt, und zwar ohne Beschränkung der verwendeten Übertragungstechnik, Übertragungswege und Verbreitungsmedien wie z.B. UMTS, LTE, DSL oder Glasfaser, und ohne Beschränkung der zur Wahrnehmung verwendeten Endgeräte – einschließlich TV, Spielekonsolen, Computer, Laptops, Tablets, Mobiltelefone. Die Rechteübertragung erfolgt zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Dies umfasst auch das Recht zur Bearbeitung der Werbemittel soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist.
    4. Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zu verfügen und diese nicht anderweitig übertragen zu haben.
    5. Der Kunde räumt Welt der Wunder das unentgeltliche nicht-ausschließliche Recht ein, eingesetzte Werbemittel für Eigenwerbung, Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Absatzförderung oder zur Beratung weiterer Kunden zu verwenden.
  12. Haftung
    1. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haften Welt der Wunder, seine Mitarbeitet, seine Erfüllungsgehilfen und seine Organe nur für die Verletzung von Kardinalpflichten und nur in Höhe des vertragsphysischen, vorhersehbaren Aschadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen es Lebens, Körpers, oder der Gesundheit oder im Fall von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
    2. Kardinalspflichten sin solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
    3. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich und garantiert, dass das Werbemittel dem deutschen Recht entspricht und keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung durch Welt der Wunder schulhaft herbeigeführt wurde, z.B. durch eine eigene Bearbeitung. Der Kunde stellt Welt der Wunder von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund des Einsatzes des Werbemittels, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
  13. Geheimhaltung
    1. Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt des vorliegenden Vertrages mitsamt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Preislisten von Welt der Wunder und insbesondere den vereinbarten Konditionen, Preisnachlässen und Mediavolumina sowie sonstige aus der Zusammenarbeit der Parteien dem Kunden bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (insgesamt „Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und die vertraulichen Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen, solange und soweit die vertraulichen Informationen nicht allgemein bekannt sin oder werden, ohne dass dies durch eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht begründet wäre, oder die vertraulichen Informationen aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an für den Kunden tätige Steuerberater und Anwälte ist zulässig. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    2. Abweichend von 13.1. sind Agenturen berechtigt, die vereinbarten Konditionen und Mediavolumina ihren Werbekunden offenzulegen, soweit das für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Agentur gegenüber ihren Werbekunden erforderlich ist. Vor einer Offenlegung muss die Agentur ihre Werbekunden schriftlich darauf verpflichten, dass die Werbekunden die vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und sie Dritten nicht zugänglich machen, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass durch eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht begründet wäre. Oder die vertraulichen Informationen aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind, und dass diese Verpflichtung über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus besteht. Auf Verlangen von Welt der Wunder hat die Agentur die Verpflichtungserklärung ihrer Werbekunden nachzuweisen.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Welt der Wunder ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur aufgrund von Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu.
    2. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Rechtsverhältnis durch den Kunden bedarf der Zustimmung seitens Welt der Wunder
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Welt der Wunder ist berechtigt auch am Sitz des Beklagten Ansprüche geltend zu machen.
    5. Soweit der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat gilt ebenfalls München als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
    6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt.
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