Beim Anblick des weißen Winterzaubers, der im Süden Deutschlands allgegenwärtig ist, stellt sich wohl manch einer die Frage: Muss ich jetzt Schneeschaufeln gehen? „Für Grundstückeigentümer ist das Schneeschippen Pflicht“, weiß Matthias Habel, Meteorologe von WetterOnline. „Sie sind von den Gemeinden verpflichtet, ihr Grundstück und die angrenzenden Wege schnee- und eisfrei zu halten.“ Zwar können Eigentümer diese Pflicht auch an eventuelle Mieter oder einen gewerblichen Dienst übertragen, allerdings muss dies vertraglich geregelt werden. Auch auf Dachlawinen sollte derjenige achtgeben, der Eigentum besitzt, damit diese vorbeilaufende Passanten oder Autos nicht beschädigen oder verletzen.
Das richtige Werkzeug und diagonal zur Fuge schippen
Doch wie befreit man am besten die Gehwege, Einfahrten und Straßen von Schnee? Wer große Flächen räumen muss, sollte über die Anschaffung einer Schneefräse nachdenken. Ansonsten genügt als Räumgerät eine einfache Schneeschaufel. Diese gibt es im Handel aus den verschiedensten Materialien wie Holz, Aluminium oder Kunststoff. Wichtig ist jedoch, dass der Stiel lang genug, die Schippe ergonomisch geformt und leicht ist. Denn wenn die Schaufel nicht zum Körperbau passt, kann das Schneeschippen den Rücken schwer belasten und zu Verletzungen führen.
Gerader Rücken
„Der weiße Wintertraum kann mit der falschen Haltung beim Schneeräumen schnell zur Qual werden“, so Matthias Habel. Um vorzubeugen, gibt es ein paar einfache Regeln: Der Schnee wird locker und ohne Druck weggeschoben. Bei Gehwegplatten empfiehlt es sich außerdem diagonal zur Fuge zu schieben, so wird ein abruptes Abstoppen an der Fuge verhindert. Den Stiel der Schaufel sollten die Hände zudem mit einigem Abstand fassen, um die Hebelwirkung voll auszunutzen. Ideal ist auch die Schrittstellung, bei der die Knie leicht gebeugt sind, so dass die Bewegung aus den Beinen heraus erfolgen kann. Eine gerade Rückenhaltung ist beim Schippen außerdem Pflicht.
Übrigens: Auftaumittel wie Streusalze sind nur in Ausnahmefällen auf Treppen, Rampen oder abschüssigem Gelände erlaubt, weil sie die Umwelt zu stark belasten. Zum Streuen können abstumpfende Mittel wie Split, Sand oder Lavagranulat verwendet werden.
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