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Kriminalistik: Wie der Fingerabdruck die Spurensicherung revolutionierte

Meist sind sie völlig unscheinbar, doch bei der Aufklärung von Verbrechen kommen sie oft ins Spiel: Die Beweiskraft von Fingerabdrücken beschäftigt die Polizei täglich. Hierzulande feierte die bahnbrechende Idee 1888 Premiere – und scheiterte zunächst am preußischen Verwaltungsapparat.

Es war eine Entdeckung, die sich als eine wegweisende Erkenntnis in der Kriminalistik erweisen sollte: Im Jahr 1888 beobachtete der Tierarzt Wilhelm Eber in einem Berliner Schlachthof, dass die ständig blutverschmierten Hände der Mitarbeiter in den Geschäftsbüchern höchst individuelle Abdrücke hinterließen. Der in Hannover geborene und ausgebildete Veterinär entwickelte daraufhin ein System, Fingerabdrücke mit Jod haltbar zu machen. Dann schlug Eber der preußischen Regierung vor, mit dem Verfahren Verbrecher zu überführen. Doch seine Ausarbeitung zur „Möglichkeit der direkten Belastung einer Person auf Grund mindestens einem Quadratzentimeter großer Handspuren am Tatorte eines Verbrechens“ scheiterte.

Geistesblitz im Schlachthof

In nüchternem Verwaltungston beschied ihm ein Mitarbeiter des Innenministeriums am 19. Juni 1888, dass „Ihre Vorschläge zurzeit praktisch noch nicht verwertbar erscheinen und ich daher davon absehe, auf dieselben näher einzugehen“. Ebers Geistesblitz aus dem Schlachthof setzte sich also nicht durch. Es
sollten fünfzehn weitere Jahre vergehen, bis schließlich in Dresden die Premiere gelang: Am 1. April 1903, schuf Polizeipräsident Paul Köttig im Königreich Sachsen die erste mit sogenannten daktyloskopischen Formeln arbeitende Sammlung.

Siegeszug für die Kriminalistik

Mit dem Fingerabdruck begann hierzulande ein Siegeszug für die Polizeiarbeit. Dabei war das Ausland schneller – und die Daktyloskopie hat mehrere Väter. So begann der englische Chief Officer William J. Herschel bereits 1858 in Indien, mit Fingerabdrücken als Nachweis den Betrügereien beim Auszahlen von Renten einen Riegel vorzuschieben. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) reicht die Historie des Themas sogar 5000 Jahre zurück: So hätten die Micmac-Indianer bereits um 3000 vor Christus Bilder gemalt, die die feinen Linien der Handflächen besonders betonen. Und in China reichten Quellen, die die Beweiskraft der Abdrücke am Tatort genau beschreiben, sogar ins Jahr 1160 zurück.
 
Die Kriminalistik in Deutschland war also vergleichsweise langsam – aber immerhin schneller als die Franzosen, bei denen laut BKA erst der Raub der „Mona Lisa“ aus dem Louvre in Paris der Daktyloskopie zum Durchbruch verhalf. Der Täter Vincenzo Peruggia hatte das berühmte Gemälde 1911 aus dem Rahmen getrennt und einen Fingerabdruck zurückgelassen. 1914 führte dann auch Frankreich die Daktyloskopie ein – elf Jahre nach Dresden.

Gigantische Datenbank

Heutzutage nutzen Bund und Länder ein automatisiertes System zum Abgleich von Fingerabdrücken. Die 1993 gestartete AFIS-Datenbank speichert 2,8 Millionen Blätter mit Fingerabdrücken und fast zwei Millionen Handflächenabdrücke – denn auch dort sind die feinen Linien der Haut individuell. Der Kern der Polizeiarbeit läuft aber noch immer per Auge: Werden am Tatort gesicherte Fingerabdrücke zur Datenbank geschickt, spuckt sie eine Liste mit möglichen Treffern aus. Die genaue manuelle Kontrolle ist am Ende Sache von Experten. Kein einziger Fingerabdruck ist identisch mit dem eines anderen Menschen. Auch bei eineiigen Zwillingen gibt es Unterschiede, obwohl selbst deren Erbgut, also der genetische Fingerabdruck, komplett identisch ist. 
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