Zähne sind ein Aushängeschild unserer Körperpflege. Tägliches Zähneputzen und eine jährliche Kontrolle durch den Zahnarzt sollten daher selbstverständlich auf dem Programm stehen. Sogar TV-Spots werben damit, dass schlechte Zähne viel mehr kosten, als regelmäßige Routineuntersuchungen und eine gute Zahnpasta. Allerdings kann es trotz aller eingehaltenen Normen zu Problemen kommen. Schnell ist ein Stück vom Zahn abgebrochen, nur allzu leicht gelangen Bakterien in die Zahnzwischenräume und häufig übersieht man selbst, dass ein Zahn krank ist – wenn er dann schmerzt, ist es oftmals zu spät.
Mit kostspieligen Folgen: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei einem Zahnersatz nur einen geringen Bruchteil. Die Behandlungskosten belaufen sich für den Patienten schnell auf mehrere tausend Euro. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese hohen Kosten auffangen. Aber was ist der richtige Tarif und wann sollte man eine Zusatzversicherung abschließen?
Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherungen sind kein Muss, können jedoch in vielen Fällen eine sinnvolle Investition darstellen. Vor allem im hohen Alter, denn dann kommen vor allem kostspielige Behandlungen an den Zähnen öfter vor. Allerdings sollte man sich mit dem Thema schon frühzeitig auseinandersetzen, denn je älter man ist, desto teurer werden auch die monatlich festgelegten Versicherungssummen. In jungen Jahren hingegen liegen die Beiträge in einem vergleichsweise niedrigen Bereich, allerdings ist auch die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme geringer.
Die Frage sollte also nicht lauten, ob eine Zahnzusatzversicherung notwendig ist, sondern wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. Wichtig ist, dass man die Zusatzversicherung nicht zu früh abschließt. Wer allerdings bereits in jungen Jahren häufig Probleme mit den Zähnen hat, der kann die Versicherung schon früher abschließen.
Wissenswerte gesetzliche Regelungen
Jeder muss für sich selbst abschätzen, wann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll wird und wie lange man damit warten möchte. Wer sich dafür entscheidet, sollte die allgemein geltenden Spielregeln kennen, damit die Versicherungen die Leistungen auch letztendlich übernehmen.
- Wer einen Antrag stellt, der muss angeben, ob der Zahnarzt bereits zu einer weiterführenden, kostspieligen Behandlung geraten hat. Weiter müssen Antragssteller angeben, ob eine Behandlung bereits geplant ist. Ist das der Fall, so wird die Versicherung nicht dafür aufkommen. Das bedeutet: Patienten müssen sich den Antrag vor der Behandlung genehmigen lassen.
- Wer von Haus aus schlechte Zähne hat oder viele Zähne überhaupt nicht mehr vorhanden sind, der kann im schlimmsten Fall damit rechnen, überhaupt keine Versicherung zu bekommen. Denn auch dann ist eine Inanspruchnahme bereits vor der Antragsstellung vorhersehbar.
- Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn kann der Versicherte keine Leistung beanspruchen. Für Zahnersatz gibt es sogar innerhalb der ersten acht Monate keine Kostenübernahme.
- Hinzu kommt, dass innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre, nur eine sehr begrenzte Summe für die Kostenübernahme von Behandlungen ausgezahlt wird. Für größere Zahnsanierungen oder ähnliche teure Behandlungen wird die Versicherung in dieser Zeit also auch nicht vollständig aufkommen.
Wichtig ist also der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Ansonsten kann es sein, dass man die Behandlungen trotz Versicherung selbst zahlen muss, nur einen Teil davon erstattet bekommt oder aber überhaupt keinen Versicherungsschutz erhält. Der Grund dafür ist simpel: Auch Versicherungen wollen Geld verdienen.
Augen auf bei der Tarifwahl
Das sollte man bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten:
- Innerhalb der ersten Jahre müssen Versicherte nicht die volle Höhe der Beiträge bezahlen, da binnen dieser Zeit auch nicht die volle Summe erstattet wird.
- Kinder können in guten Tarifen inbegriffen sein, beispielsweise für kieferorthopädische Behandlungen.
- Der Tarif kann auch ohne Altersrückstellung laufen
- Zusätzliche Leistungen bei Zahnprophylaxe sind keine Seltenheit und in vielen Tarifen enthalten.
- Tarife sind auch ohne Wartezeit möglich.
Eine Zahnzusatzversicherung sollte sich für den Versicherten lohnen und nicht nur für den Falle eines Falles viel Geld kosten. Gewisse Mindeststandards dürfen daher schon gegeben sein. Dazu zählt nicht nur die komplette Übernahme des Zahnersatzes, sondern auch die Versorgung mit Implantaten. Auch Inlays aus Gold oder Keramik und keramische Verblendungen von Brücken und Kronen dürfen ruhig im Vertrag zu mindestens 50 Prozent beinhaltet sein.
Beim Abschluss sollte man sich am besten in die Hände eines unabhängigen Versicherungsmaklers begeben, der die Tarife verschiedener Gesellschaften kennt und vergleicht. Wer will, kann natürlich auch selbst online mit einem Vergleichsrechner versuchen, die beste Zahnzusatzversicherung zu finden.
Welchen Anteil übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Doch was leistet eigentlich die gesetzliche Krankenkasse wenn es um Zahnangelegenheiten geht? Diese Frage ist durchaus berechtigt und leider nicht vollständig zu beantworten. Die Abrechnungssysteme zwischen Krankenkasse und Versicherungen sind nur schwer zu durchschauen. Wer einmal pro Jahr sein Bonusheft bei der Krankenkasse abstempeln lässt und vorbildlich zum Zahnarzt geht, der kann mit einer Kostenerstattung für Behandlungen von 60 Prozent rechnen.
Dieser Prozentsatz gilt allerdings nur für einfache Zahnersatzlösungen, man spricht von der so genannten Regelversorgung. Wer einen hochwertigeren Zahnersatz wünscht, der muss tiefer in die eigene Tasche greifen. Informationen zu den Kassenleistungen für Zahnersatz findet man bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Fakt ist, dass eine komplette Kostenübernahme auch bei Zahnzusatzversicherungen nicht möglich ist. Selbst die besten Versicherungen und vielversprechendsten Tarifen fordern eine Eigenbeteiligung von immer noch 10 bis 15 Prozent. Hinzu kommen oft lange Wartezeiten, ehe die Versicherung überhaupt in Kraft tritt. Allerdings gibt es auch schon Versicherungen ohne Wartezeiten, dafür mit schärferen Auflagen, die meist einen höheren, monatlichen Beitrag beinhalten.
Fazit
Im Endeffekt muss jeder Versicherte selbst entscheiden, ob und wann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist. Die Faustregel: Vor dem 40. Lebensjahr, sofern die Zähne bis dato in einem gesunden Zustand sind. Je früher man eine Zusatzversicherung abschließt, desto günstiger wird sie. Bei kleinen Kindern können sich die Beiträge auf ein paar wenige Euro belaufen und bereits im jugendlichen Alter greifen. Dies ist vor allem bei Zahnspangen von Vorteil, dessen Behandlungen meist mehrere tausend Euro kosten.
In jedem Fall sollte man sich ein wenig Zeit nehmen, um den richtigen Tarif für seine individuellen Anforderungen zu finden. Und auch wenn man hier Dringlichkeit ans Herz legt, sollte niemand zwischen Tür und Angel eine Zahnzusatzversicherung abschließen.