Säbelrasseln an Bord verboten
Als Ritter, Polizisten und Römer Verkleidete müssen bei der Anreise mit dem Flugzeug auf jegliche Spielzeugwaffen im Handgepäck verzichten, denn laut Vorgaben der Bundespolizei ist das Mitführen nicht erlaubt. Auch Gegenstände, die als Schlag-, Hieb-, Stoß- oder Stichwaffe eingesetzt werden können, sind verboten und sollten entweder zuhause bleiben oder als Gepäck eingecheckt werden. Mehr Glück haben dagegen Freunde witziger Kopfbedeckungen: Stoff- und Plüsch-Hüte dürfen je nach Größe und Umfang mitgeführt werden.
Reisen und fliegen im Kostüm: Masken und Schminke dürfen Kontrollen nicht beeinträchtigen
Grundsätzlich gelten auch während der Karnevalszeit die üblichen Sicherheitskontrollen und -bestimmungen an den Flughäfen. Das bedeutet für Reisende im Clowns- oder Harlekins-Kostüm, dass Masken und Schminke für die Kontrollen abgenommen bzw. entfernt werden müssen, damit der Abgleich mit dem Reisedokument zweifelsfrei möglich ist.
Räuber und Gendarm: Kontrollen bleiben
Kostüme werden dabei wie Oberbekleidung, beispielsweise Jacken und Mäntel, gehandhabt und sind vor der Kontrolle abzulegen, können danach aber wieder angezogen werden. Gänzlich nackt sollten Reisende daher unter dem Kostüm lieber nicht sein. Im Flugzeug selbst gilt: Solange der Sitznachbar nicht eingeschränkt oder gestört wird, kann der Kreativität freien Lauf gelassen werden.
Reisen und fliegen im Kostüm: Alkohol in Maßen
„Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein!“, schrieb schon Goethe. Faschings-Mephistos dürfen allerdings trotzdem nicht mit einer Flasche Wein aus dem Supermarkt ins Flugzeug marschieren. Für Alkohol gelten die bekannten Flüssigkeits-Einschränkungen. Mitgeführt werden dürfen demnach Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Volumen von nicht mehr als 100 ml in einem durchsichtigen Plastikbeutel, dessen Fassungsvermögen maximal ein Liter beträgt. Karnevals-Flugreisende, die sich ihr Beutelchen mit Hochprozentigem füllen oder im Duty-Free-Bereich einkehren möchten, sei gesagt: Fluggesellschaften ist vorbehalten, alkoholisierten Fluggästen die Beförderung zu verweigern. Daher gilt auch hier: Alles ist gut im rechten Maß.
Bordansagen, Faschings-Schalter und Co.
Nicht nur Passagiere feiern Karneval, sondern auch einige deutsche Flughäfen und Airlines zelebrieren die wilde Zeit. Die Deutsche Lufthansa begrüßt beispielsweise zur Weiberfastnacht in Köln/Bonn oder Düsseldorf landende Passagiere mit speziellen Bordansagen, um auf „jecke Frauen” hinzuweisen. Damit warnen sie Unwissende vor möglichen Krawatten-Attacken. Auch die Schalter an den Flughäfen Köln und Düsseldorf werden karnevalistisch dekoriert. Zudem erscheinen in der Karnevalszeit viele Crew-Mitglieder verkleidet zum Dienst – zur Freude der jecken Passagiere.
Reisen und fliegen im Kostüm: Karnevals-Modus am Boden und in der Luft
„Für Karnevalisten gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Flugpassagiere. Fluggesellschaften und Flughäfen sind aber natürlich auf die Feiernden eingestellt und bieten zum Teil passend zur fünften Jahreszeit selbst Faschings-Aktionen an. Daher wird vermutlich auch das ein oder andere Auge einmal zugedrückt, wenn der Spaß im Vordergrund steht“, erklärt Julia Stadler Damisch, Regional Director bei swoodoo.