Welt der Wunder

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Geschäftsmodell Big Data – im Einklang mit den Datenschutzrichtlinien?

Schätzungen zufolge sind zu Beginn der Digitalisierung – im Zeitraum 2000 bis 2002 – mehr Daten erzeugt worden als in der gesamten Menschheitsgeschichte zuvor. Seither dürfte sich das Datenwachstum exponentiell beschleunigt haben.

Längst werden Datenbestände systematisch genutzt – wenn auch noch nicht durchgängig und umfassend. Naturgemäß sind dabei Internet-Giganten wie Amazon oder Google weit vorne, andere Unternehmen sitzen dagegen auf großen Datenbeständen, die bisher erst ansatzweise ausgeschöpft werden. Ein typisches Beispiel ist die Finanzindustrie. Tatsächlich ist der Kunde im Internet-Zeitalter zum gläsernen Menschen geworden. Tagtäglich geben wir im World Wide Web Daten preis, aus denen sich Rückschlüsse auf unsere Gewohnheiten, unser Kaufverhalten, unsere Präferenzen und vieles mehr ziehen lassen. Interessanterweise sind die meisten User hier relativ sorglos bereit, sich datenmäßig “auszuziehen” – ganz anders als bei der Datenweitergabe an Arbeitgeber oder den Staat.

Big Data Business – mit zweistelligen Wachstumsraten

Diese Transparenz eröffnet ganz neue Möglichkeiten für Kundenansprache, Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle. Daten sind neben Arbeit, Kapital und Rohstoff zum vierten Produktionsfaktor geworden. Die Umsätze in Deutschland mit Big Data-Lösungen werden alleine für das vergangene Jahr auf 13,6 Milliarden Euro geschätzt. Vier Jahre zuvor – 2012 – waren es erst 2,5 Milliarden Euro. Das Wachstum in diesem Bereich ist zweistellig und dürfte auch in Zukunft unvermindert anhalten. Geschäftsmodelle und -strategien, die auf Big Data aufbauen, sind äußerst vielfältig. Nicht immer geht es unmittelbar um Datenanalyse und “Big Data Solutions” – viele Geschäftsmodelle sind aus Big Data-Anwendungen abgeleitet oder funktionieren auf nachgelagerten Stufen.
 
Im vorletzten Jahr hat der Branchenverband Bitkom in seinem Leitfaden “Big Data und Geschäftsmodell” mehr als 40 Praxisbeispiele für Big Data-basierte Geschäftsmodelle und Anwendungen vorgestellt, die in Deutschland bereits praktiziert werden. 
 
  • Der Internet-Bezahldienst PayPal nutzt eine Software des IT-Service-Providers RapidMiner, um Kunden-Feedbacks in Textform automatisiert zu analysieren und seine Kundenansprache gezielt darauf abzustellen. Dadurch soll die Kundenbindung erhöht und die Abwanderungsgefahr verringert werden.
  • Der Homeshopping Anbieter HSE24 setzt eine SAP-Lösung ein, in dem das Kaufverhalten der Kunden erfasst und bewertet wird. Die Resultate bieten dem Vertriebsteam wichtige Informationen für Vertriebsaktivitäten. Ziel ist die Erhöhung der Kundenzufriedenheit und die Reduzierung von Rücksendequoten.
  • Der Kreditanalyst Kredittech bietet Bonitätsbewertungen für Personen, für die bisher keine Kreditscores existieren. Dazu wird eine intelligente Software eingesetzt, die vorhandene Daten des Users im Netz identifiziert, analysiert und bewertet.
  • Ein weiteres  Geschäftsmodell verfolgen beispielsweise Anbieter von digitalen Kartensystemen, darunter auch datenbankbasierte Kundenbindungssysteme mittels Karteneinsatz.

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Was passiert mit unseren Daten?

Mit der systematischen Erfassung, Auswertung und Nutzung von Kundendaten stellt sich automatisch die Frage nach dem Datenschutz. Das Datenschutzrecht will grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen beim Umgang mit personenbezogenen Daten wahren (§ 1 BDSG). Das gilt nicht nur im Verhältnis zum Staat, sondern bezüglich jeder Institution, die persönliche Daten besitzt und verwendet. Big Data-Anwendungen und -Geschäftsmodelle sind daher immer gefordert, ihre Zulässigkeit im Rahmen des Datenschutzrechtes unter Beweis zu stellen. Warum ist das so wichtig?

  • Personenbezogene – und damit zu schützende – Daten können bereits vorliegen, wenn die Big Data-Anwendung zwar keine Personennamen enthält, aber aus der Datenverknüpfung auf eine bestimmte Person geschlossen werden kann,
  • die Nutzung von Daten zu Werbezwecken bedarf immer der Einwilligung des Betroffenen. “Werbung” wird dabei im Datenschutzrecht weit definiert,
  • Daten aus Vertragsbeziehungen dürfen nur sehr eingeschränkt für Datenanalysen genutzt werden,
  • bei manchen Datenanalysen zum Online-Verhalten ist die vorherige Nutzerinformation und -einwilligung erforderlich oder es besteht ein Widerspruchsrecht.

Verstöße gegen Datenschutz 

Wer die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei seinem Big Data-Geschäftsmodell ignoriert oder übersieht, muss unter Umständen mit gravierenden Konsequenzen rechnen. Notwendige Anpassungen zur Herstellung der Datenschutzkonformität sind fast immer kostenintensiv. Problematischer ist es, wenn das Geschäftsmodell am Datenschutz gänzlich scheitert. Bereits getätigte Investitionen sind dann verloren. Nicht zu unterschätzen sind auch Imageschäden bei “Datenmissbrauch”. Last but not least besitzen bewusste Verletzungen des Datenschutzes auch strafrechtliche Folgen. Es drohen Bußgelder in beträchtlicher Höhe, im Extremfall sogar Haftstrafen.
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