Krankheitssymptome genau ermitteln
Vor dem Arztbesuch im Ausland sollten Sie unbedingt genau abklären, ob dieser Besuch wirklich notwendig ist. Vielleicht rät ja der Hausarzt am Telefon zu einer Therapie mit Medikamenten und einem Arztbesuch in der Heimat.
Kostenfrage vor der Untersuchung stellen
Sie sollten klären, welche Kosten für die Untersuchung auf Sie zukommen, bevor der Arzt Hand anlegt. Lassen Sie sich den Preis am besten schriftlich (oder per Preisliste) bestätigen.
Dolmetscher hinzuziehen
Heilkosten genau aufschlüsseln lassen
Schlägt der Urlaubs-Doc basierend auf seiner Diagnose eine Therapie vor, muss auch dazu unbedingt die Kostenfrage geklärt werden. Am besten geht das mit einem schriftlichen Heilkostenvoranschlag.
Abstimmungstelefonat mit der Versicherung
Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, sollten Sie, sobald Sie Kenntnis von den zu erwartenden Kosten haben, bei Ihrer Versicherung anrufen. Fragen Sie dort, ob sich die Behandlungskosten im abgesicherten Rahmen befinden. Im Zweifel sollten Sie der Versicherung die Kommunikationsdaten des behandelnden Arztes geben.
Behandlung exakt dokumentieren lassen
Für die spätere Erstattung und eventuelle Rückfragen Ihrer Versicherung müssen sie lückenlos dokumentieren können, welche Art der Behandlung an Ihnen durchgeführt wurde.
Zahlung nur gegen Rechnung
Nach Abschluss Ihrer Therapie müssen Sie die Heilkosten vorstrecken, um sie dann mit Ihrer Versicherung abzurechnen. Daher benötigen Sie unbedingt exakte Belege über Behandlungen und Medikamente.
Belege am besten schon vor der Abreise an die Versicherung senden
Auch wenn der behandelnde Arzt „zum Hotel gehört“, bitten Sie die Rezeption, die Belege als Dokumente schon mal vorab an Ihre Versicherung zu senden. Bei Unstimmigkeiten kann diese dann Kontakt mit dem Arzt aufnehmen.
Nach der Rückreise zum Hausarzt
Nach der Rückkehr vom Urlaubsort sollten Sie einen Routine-Check bei Ihrem Hausarzt vereinbaren, idealerweise mit allen Behandlungsnachweisen, die Sie gesammelt haben. Der Arzt Ihres Vertrauens kann beurteilen, ob die Art Ihrer Behandlung angemessen war.
Mit der Versicherung abrechnen
Wenn Sie alle Schritte beherzigt haben, dürfte die Abrechnung der Behandlungs- und Arzneimittelkosten mit Ihrer Versicherung problemlos über die Bühne gehen.