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Muss man Radmuttern nach dem Wechsel auf Winterreifen nachziehen?

Foto: Envato / stockcentral

Muss man Radmuttern nach dem Wechsel auf Winterreifen nachziehen?

Der Oktober ist der klassische Monat für den Wechsel auf Winterreifen. Ob Selbstmontage oder Werkstattservice: Eine allgemeine Empfehlung lautet, die Radmuttern nach der Montage nachzuziehen, wenn man mit den gewechselten Reifen etwa 50 Kilometer gefahren ist. Ist das wirklich nötig oder übertriebene Vorsicht? Welt der Wunder fragte bei TÜV Süd nach.

Zum Thema Radmuttern gibt es sogar ein Urteil des Landgerichts München. Hier ging es um einen Streit um die Haftung bei einem Unfall durch einen gelösten Reifen. Die Richter entschieden, dass „bei fachgerechter Montage ein Lösen der Radmuttern nicht vorkommen kann“. Aus Sicht des TÜV Süd ist es jedoch problematisch, sich pauschal hierauf zu verlassen.

In einer Stellungnahme des TÜV Süd heißt es daher:

„Bei der Reifenmontage können auch bei fachgerechter Ausführung Probleme auftreten, die unter anderem zum Lösen des Rades führen können. Verschmutzungen, Späne zwischen Radnabe und Bremsscheibe beim Scheibenwechsel, Gratbildung an Bremsscheibentöpfen, Korrosionsprodukte an Radanlage und Bremsscheibentopf oder ähnliche unvorhersehbare Materialverschmutzungen können die Folge sein. Das führt im schlimmsten Fall zum Lösen der Befestigungsteile. Dies ist keinesfalls auf einen Fehler bei der Radmontage zurückzuführen“.

Kurzum: Die Radmuttern regelmäßig nachzuziehen, ist aus Sicht der Experten von TÜV Süd definitiv empfehlenswert. Automobilclubs wie der ADAC raten, nach 50 bis 100 gefahrenen Kilometern den Sitz der Muttern zu überprüfen.

Sollen Autoreifen wirklich von Oktober bis Ostern aufgezogen werden?

Einerseits ist die „Oktober bis Ostern“-Faustformel ein sinnvoller Anhaltspunkt. Allerdings kann es auch im September und im Spätfrühling vor allem nachts und morgens schneller glatt werden, als viele Autofahrer denken.

Wer jetzt nicht reagiert und Winterreifen aufzieht, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch Leib und Leben. Diese situative Winterreifenpflicht ist in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Die „O bis O“-Regel findet sich dagegen in keinem einzigen Gesetzbuch.

Richtig gelagerte Sommerreifen halten länger

Für die optimale Lagerung von Reifen eignet sich ein trockener, kühler Ort. Sowohl eine liegende als auch eine hängende Lagerung ist möglich. Die Reifen sollten dabei vor direkter Sonneneinstrahlung, Hitze und Feuchtigkeit geschützt werden. Dazu sollten sie regelmäßig gedreht werden.

Reifendruck regelmäßig überprüfen

Den Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren, ist für Sommer- und Winterreifen gleichermaßen wichtig. Ein optimaler Reifendruck fördert eine gleichmäßige Abnutzung der Reifen und verlängert deren Lebensdauer. Auch das Fahrverhalten und die Fahrzeugstabilität werden durch optimalen Reifendruck verbessert. Eine monatliche Überprüfung gewährleistet die bestmögliche Leistung der Winterreifen.

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