Arten der Sterbehilfe
Die Sterbehilfe wird auf dreierlei Weise von einander unterschieden. Dabei gibt es die aktive, die passive und die indirekte Sterbehilfe. Im Gegensatz zu all diesen Arten steht die Sterbebegleitung in ihrer klassischsten Form als Prozess des Ablebens in einem Hospiz. Häufig zählt hierzu auch die Palliativmedizin – Ärzte kümmern sich bei dieser Art der Medizin um die Schmerzbekämpfung des Patienten durch verschiedene Pharmazeutika. Dabei geht es zum einen um die Schmerzlinderung bei Todkranken, als auch um die psychologische Betreuung der Menschen bis zu ihrem Tod. Dabei soll ein natürlicher Todesverlauf garantiert werden, der nicht durch eine Beihilfe herbeigerufen wird. Von Sterbehilfe wird auch dann gesprochen, wenn der Sterbeprozess an sich bereits begonnen hat und dieser durch gewählte Maßnahmen beschleunigt wird.
Das Leben selbst bestimmen
In einer solchen Patientenverfügung setzt der Patient selbst fest, wie die Ärzte im Falle einer starken Erkrankung oder eines Unfalls mit lebensverlängernden Maßnahmen umgehen sollen, falls er seinen eigenen Willen in der akuten Situation nicht mehr selbstständig äußern kann. Das Unterlassen medizinischer Eingriffe auf Grundlage einer Patientenverfügung stellt eine passive Form der Sterbehilfe dar. Das Missachten einer solchen Verfügung durch den behandelnden Arzt, erfüllt in Deutschland den Strafbestand der Körperverletzung. Da die Rechtslage in Deutschland jedoch immer noch Ungenauigkeiten birgt, scheuen sich viele Mediziner vor rechtlichen Folgen und helfen oftmals weiterhin, auch wenn der Tod unumkehrbar ist. Das Thema der Sterbehilfe steht oftmals in Konflikt mit der Religion, sodass besonders katholisch geprägte Länder gar keine Form der Sterbehilfe zulassen.
Die aktive Sterbehilfe
Als erstes Land der Welt ließen die Niederlande am 1. April 2002 die Form der aktiven Sterbehilfe zu. Dabei wird der Tod eines Menschen bewusst herbeigeführt. Der Wunsch nach dem Tod muss jedoch von der erkrankten Person selbst mitgeteilt werden. Eine Tötung ohne Einwilligung des Betroffenen wird als Totschlag oder Mord aufgefasst. Durch eine Überdosis eines Schmerz- oder Beruhigungsmittels, der übermäßigen Gabe eines Narkosemittels oder der Injektion von Kalium und ähnlichen Stoffen wird der Tod erzeugt. Es geht hierbei um eine Form der Tötung, die den Patienten langsam und ruhig einschlafen lässt. Falls der Wille der kranken Person nicht zu ermitteln ist, kann eine Patientenverfügung Aufschluss über seine Wünsche geben. Dabei ist in den Niederlanden nur ein Mediziner dazu befähigt, die aktive Sterbehilfe einzuleiten.
Die indirekte Sterbehilfe
Bei dieser Art der Beihilfe zum Tod wird die Lebensverkürzung todkranker Menschen in Kauf genommen. Das bedeutet, dass durch die gezielte Gabe von schmerzlindernden Medikamenten die damit verbundenen Nebenwirkungen, die zur Beschleunigung des Todes führen können, in Kauf genommen werden. Dabei geht es um die Leidenslinderung bei Schwerkranken. Die verabreichten Medikamente an sich haben – im Gegensatz zu denen, die in der aktiven Sterbehilfe eingesetzt werden – keine tötende Wirkung. In Krankenhäusern ist Morphin dabei ein gängiges Mittel, welches häufig im Endstadium bei Krebserkrankungen verabreicht wird. In der praktischen Medizin sollen solche Fälle jedoch in Deutschland sehr selten vorkommen, da oftmals die Patientenverfügung Aufschluss über das Verfahren mit dem Patienten gibt.
Die passive Sterbehilfe
Gerade in Deutschland wird der Begriff der passiven Sterbehilfe oftmals kritisiert, da dieser in die Irre führen kann. Daher plädieren einige für die Verwendung des Wortes „Sterbenlassen“ um deutlich zu machen, worum es sich bei der passiven Beihilfe zum Tod handelt. Darunter verstanden wird das Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Maßnahmen. Werden beispielsweise Beatmungsgeräte abgestellt, ohne welche der Patient nicht leben kann, handelt es sich um eine passive Form der Sterbehilfe. Von der passiven Sterbehilfe abzugrenzen ist jedoch der assistierte Suizid durch einen Arzt, bei dem der Arzt dem Patienten ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt, welches der Suizident jedoch noch selbstständig zu sich nimmt.
Die politische Debatte
Die politische Debatte um die Sterbehilfe ist derzeit sehr intensiv, da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung geplant ist. Das Urteil aus dem Jahr 2020 hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gestärkt.
Der Deutsche Bundestag sollte zuletzt am 06.07.2023 über eine Neuregelung der Sterbehilfe entscheiden. Zur Abstimmung lagen zwei Gesetzentwürfe vor. Der erste Entwurf stellte die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe, definierte aber Ausnahmen für bestimmte Förderhandlungen. Der zweite Entwurf sah ein eigenes Gesetz zur Suizidbeihilfe vor. Dieses sollte das Recht auf Suizidbeihilfe und Sterbebegleitung regeln und die Einrichtung staatlich anerkannter Beratungsstellen vorschreiben. Zu der erhofften Neuregelung der Sterbehilfe kam es jedoch nicht – beide Gesetzesentwürfe wurden abgelehnt.
Die Problematik der Beihilfe zum Tod
Im Einzelnen können die Fälle der Sterbehilfe nur schlecht voneinander abgegrenzt werden. Somit stehen diese Handlungsweisen besonders in Deutschland oftmals im Spannungsfeld zwischen dem Gesetz und der Selbstbestimmung oder auch zwischen dem staatlichen Strafanspruch und den eigenen oder darin einbezogenen Rechtfertigungsgründen der beteiligten Personen. Um den Sachverhalt etwas deutlicher zu gestalten, wurde am 18. Juni 2009 im Deutschen Bundestag die Patientenverfügung beschlossen. 2010 wurde das Selbstbestimmungsrecht der Patienten nochmals gestärkt.
Ein Frontenkampf
In der Debatte um die Sterbehilfe gibt es verschiedene Meinungen. Im Lager der Befürworter geht es besonders um Selbstbestimmungsrechte, sowie die Würde des Menschen. Doch welcher Abgang entspricht der Würde des Menschen tatsächlich? Auf der anderen Seite kämpfen die Gegner der Beihilfe zum Tod und befürworten eher eine Verbesserung der Hospize und der Palliativmedizin in Deutschland. Damit verbunden sehen sie den menschenwürdigen Tod, der für die Gegner der Sterbehilfe darin besteht, einen todkranken Menschen bis zum Ende zu begleiten und ihm dabei Ängste und auch Schmerzen durch Medikamente und psychische Betreuung zu nehmen. Beide Seiten weisen logisch nachvollziehbare Argumente auf. 2014 unternahm Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe (CDU) einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung. In Herbst dieses Jahres soll darüber entschieden werden.
In Würde sterben dürfen
Selten wird ein Thema im Bundestag so öffentlich diskutiert wie derzeit das der Sterbehilfe. Die Debatte handelt von einer Neuregelung der Gesetzeslage und reicht vom vollkommenen Verbot der Sterbehilfe bis hin zu einer weitgehenden Freigabe. Bereits seit dem Kaiserreich ist die assistierte Beihilfe zum Tod in der Bundesrepublik erlaubt. Doch wann überschreitet die Hilfe bestimmte Grenzen und was ist mit Patienten, die nicht mehr die Macht über ihre eigenen Sinne haben? Die Selbsttötung aus krankheitsbedingten Gründen ist ein vielschichtiges Thema, welches näherer Beleuchtung bedarf.