Unterschiedliche regionale Verordnungen und Bestimmungen
In Deutschland sind generelle Beschränkungen Sache der Landesregierungen. Hinzu kommen Bestimmungen, die die Kommunen erlassen. Auf der virtuellen Karte rechts unter dem Vorspann der Galerie sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesländer verzeichnet. Dazu sollten Sie aber unbedingt auch bei der Kommune des Ortes nachfragen, in dem Sie Ihren Urlaub planen.
Nationalparks
Im Nationalpark steht der Schutz der wild lebenden Tiere im Vordergrund, daher besteht hier innerhalb Deutschlands grundsätzlich Leinenpflicht. Planen Sie einen Besuch mit Hund in einem Nationalpark, ist es ratsam, sich im Voraus zudem über individuelle Regeln des Parks zu informieren, wie etwa Verbote von Hunden in bestimmten Bereichen des Nationalparks, Maulkorbpflicht und andere spezifische Verordnungen.
Naturschutzgebiete
Bei Naturschutzgebieten handelt es sich um Gebiete, die einem besonderen Schutz unterliegen, weil es dort Biotope mit seltener Flora und/oder Fauna gibt. In der Regel dürfen Hunde in Naturschutzgebieten an einer Leine mitgeführt werden. In einigen Gebieten ist das Mitführen von Hunden allerdings grundsätzlich verboten. Es gilt, die genaueren Bestimmungen vor Ort zu beachten.
Mit Hund im Wald
Die Leinenpflicht beim Mitführen von Hunden im Wald ist nicht bundeseinheitlich geregelt. So gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen keinen generellen Zwang. In Bremen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde außerhalb der Schonzeit nur auf den vorgesehenen Waldwegen ohne Leine laufen. In allen nicht genannten Bundesländern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.
Wanderungen in den Bergen
In vielen Regionen gibt es eine große Auswahl an naturnahen Landschaften, die zu ausgiebigen Wanderungen (auch mit Hund) einladen. Eine gemeinsame Wanderung, auf der neue Eindrücke und Erfahrungen gesammelt werden, kann für Hund, Halterinnen und Halter eine großartige Erfahrung sein und die Bindung stärken. Im Grunde kann jeder ausgewachsene, gesunde Hund mit guter Grundkondition sein Herrchen oder Frauchen auf einer Wanderung begleiten. Wichtig dabei ist, dass bereits bei Planung der Wanderroute auf die individuelle Kondition des Hundes Rücksicht genommen und der Hund nicht überfordert wird.
Hunde am Strand
Ob Hunde mit an den Strand dürfen oder nicht und wie die Bestimmungen zum Leinenzwang am jeweiligen (Hunde-) Strand aussehen, ist sehr ortsabhängig. Informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Regelungen der jeweiligen Gemeinde. Hundestrände sind in der Regel entsprechend ausgeschildert. Aber selbst hier kann unter Umständen Leinenzwang gelten. Zudem gibt es vielerorts unterschiedliche Regeln in Haupt- und Nebensaison. Im Herbst und Winter (Nebensaison) dürfen vielerorts Hunde auch an Strände, die nicht als Hundestrände ausgewiesen sind, so beispielsweise auf Rügen, wo dann auch keine Leinenpflicht an den Stränden gilt.
Städtereisen mit Hund
Wer eine Städtereise mit Hund unternehmen möchte, sollte sich im Vorfeld nicht nur über die ortsabhängigen Regelungen zu Leinen- und Maulkorbpflicht informieren, sondern auch die Reisezeit und die Aktivitäten sorgsam planen. Grundsätzlich sollte für eine Städtereise mit Hund nicht der Hochsommer gewählt werden, wenn die Städte mit Touristen gefüllt sind und sich der Asphalt stark erhitzt. Achten Sie darauf, dass die Bedürfnisse Ihres Hundes erfüllt werden, indem Sie neben der Stadttouren auch ausführliche Spaziergänge und ausgleichende Ausflüge in die Natur einplanen. Und nehmen Sie Rücksicht auf die individuellen Ansprüche Ihres vierbeinigen Begleiters, beispielsweise bei besonders geräuschempfindlichen, stressanfälligen Hunden.