Österreich
Wildcampen ist in Österreich offiziell nicht erlaubt. Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen von bis zu 3630 Euro. Es gibt jedoch Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und in manchen Regionen wird Wildcampen und Freistehen toleriert. Biwakieren und Freistehen auf Privatgrund ist in vielen Regionen möglich.
Skandinavien
In den skandinavischen Ländern gilt das sogenannte Jedermannsrecht, welches besagt, dass jede Person ihr Zelt oder ihren Wohnwagen dort aufbauen/abstellen darf, wo es ihm/ihr gefällt. Allerdings muss man sich, beispielsweise auf Privatgrundstücken, außerhalb der Sichtweite von Privathäusern niederlassen. Auf landwirtschaftlichen Flächen und auch in einigen Nationalparks ist das wilde Campen meist nicht gestattet.
Dänemark
In Dänemark ist Wildcampen oder Freistehen auf öffentlichen Plätzen gesetzlich verboten. Es drohen Bußgelder zwischen 5 und 500 Euro. Es gibt jedoch Naturzeltplätze, d. h. ausgewiesene Flächen im Wald oder in der freien Natur. Hier ist das Zelten und Biwakieren erlaubt. Die Nutzung dieser Plätze ist oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr möglich. In ausgewählten Waldgebieten ist auch das Übernachten erlaubt.
Italien
In Italien gelten strenge Richtlinien für das Wildcampen. Es drohen zum Teil empfindliche Strafen, es sei denn, man hat sich vorher z. B. mit dem Grundstückseigentümer abgesprochen. Dann ist es natürlich erlaubt.
Frankreich
In Frankreich gilt ein generelles Campingverbot, außer an extra ausgewiesenen Campingplätzen. Allerdings gilt auch hier: Stimmt ein Besitzer eines Grundstückes dem Wildcampen zu, so ist es erlaubt.
Estland, Lettland und Litauen
In den baltischen Staaten ist das Campen erlaubt, sofern man sich nicht in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet aufhält. Die Staaten dulden generell das freie Campen, fordern aber Einwohner und Touristen auf, den Campingplatz stets sauber zu hinterlassen.
Schottland
In Schottland ist das Wildcampen erlaubt. Auch hier gelten ähnliche Regeln, wie in den skandinavischen Ländern, welche der „Scottish Outdoor Access Code“ regelt. Hier geht es in erster Linie um Verhaltensgrundsätze, generelle Pflichten und Verantwortungen.
Spanien
In Spanien gibt es keine allgemeingültige Regelung zum Wildcampen. Vielmehr ist das Land in autonome Gemeinschaften unterteilt, die jeweils eigene Regelungen haben in freier Natur haben. Eine Grauzone gibt es allerdings: Wer sich nur in seinem Wohnmobil oder Auto aufhält, keine Campingausrüstung aufgebaut hat und zudem ordnungsgemäß auf einem Parkplatz steht, hat nichts zu befürchten.
Griechenland
In Griechenland ist das Wildcampen mit dem Wohnwagen oder einem Zelt an archäologischen Stätten, Küstenzonen, Stränden, Rändern öffentlicher Wälder und allgemein auf öffentlichen Flächen verboten. Dennoch wird es abseits der Hochsaison in den meisten Gemeinden toleriert.
Buldgarien und Rumänien
Wildcampen und Zelten sind in Rumänien offiziell erlaubt. Dies gilt sowohl im Landesinneren als auch an den Stränden. Eine Ausnahme bilden die Naturschutzgebiete. Außerdem wird in den Bergen wegen der Gefahr durch Bären dringend davon abgeraten. In Bulgarien hingegen ist Wildcampen gesetzlich verboten. Es wird jedoch in den meisten Fällen toleriert, vor allem außerhalb der touristischen Gebiete und der größeren Städte.
Polen
In Polen bedarf es einer behördlichen Genehmigung, um mit dem Zelt oder einem Wohnwagen zu campen. In Naturschutzgebieten und an der Küste ist das Wildcampen grundsätzlich verboten. Auf Privatgrundstücken ist das Campen stets toleriert, sofern eine Erlaubnis des Besitzers vorliegt.
Deutschland
In Deutschland ist Wildcampen grundsätzlich verboten. Wie streng dieses Verbot durchgesetzt wird und ob es Schlupflöcher gibt, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bayern gilt als besonders wildcamperfeindlich. Wer illegal in Naturschutzgebieten übernachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. In Brandenburg dagegen dürfen Wanderer, Reiter oder Kanufahrer auf Touren – außerhalb von Privatgrundstücken – für eine Nacht ihr Zelt aufschlagen.