Die Rangfolge ist entscheidend
Subjektive Abwägung
Harte und weiche Kriterien
Für die verantwortlichen Ärzte ein Dilemma. Sie müssen anhand von Faktoren wie Dringlichkeit oder Lebenswandel einen Organempfänger ermitteln – eine wahnsinnig schwere Aufgabe. In der Praxis kann das dann bedeuten, dass ein 47-jähriger Alkoholiker eine geringere Chance auf eine Spenderleber hat als ein 17-jähriges Mädchen, das an einer Erbkrankheit leidet und sonst gesund ist. Für Kritiker nur schwer hinnehmbar: Denn ohne objektive Kriterien sehen sie eine rote Linie überschritten. Patrick McMahon, ehemaliger Transplantations-Koordinator in den USA, beschuldigt Ärzte vor diesem Hintergrund sogar, „Gott zu spielen“.
Entgegen der verbreiteten Meinung können Tote übrigens keine Organe spenden. „Man kann nur Organe transplantieren, die lebendig sind“, erklärt der Kardiologe Paolo Bavastro. Damit Ärzte – im Grunde aus einem lebendigen Leib – dennoch Organe entnehmen können, ohne sich strafbar zu machen, hat man im Jahr 1968 den sogenannten „Hirntod“ eine alternative Tod-Definition eingeführt. Dabei gehen die Gehirnfunktionen als unwiderruflich erloschen – während die übrigen Körperfunktionen noch aktiv sind. Lediglich 4.000 solcher Fälle gibt es jährlich in Deutschland.