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Zensus 2022: Fakten zur Volkszählung in Deutschland

Foto: Envato / Zinkevych_D

Zensus 2022: Fakten zur Volkszählung in Deutschland

Die Volkszählung in Deutschland hat begonnen. Rund zehn Millionen Haushalte werden befragt. Welt der Wunder macht den Fakten-Check.

Schon lange bevor der Begriff Datenschutz Einzug in den deutschen Wortschatz hielt, wurden Volkszählungen hierzulande von Misstrauen begleitet. Deshalb wird der 10-jährliche Zensus mit dem Hinweis beworben, dass für Auskunft Gebende keinerlei Nachteile entstehen.

Der Zensus: Darum geht es bei der Volkszählung 2022

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen. Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten in Deutschland bildet das Zensusvorbereitungsgesetz. Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz. Dieses legt unter anderem die Merkmale, die erhoben werden sollen, und alle weiteren Vorgaben fest.

Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger direkt befragt werden, stützt sich der Zensus auch im Jahr 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohneinrichtungen, zum Beispiel in Studierendenwohnheimen, wird eine Vollerhebung durchgeführt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Zudem werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum, ebenso gewerblich tätige Mehrfachbesitzende und Verwaltende befragt. Insgesamt sind es bundesweit 30 Millionen Befragte. Um Informationen für ganz Deutschland zu erhalten, lassen sich die Ergebnisse dieser Befragung mithilfe mathematischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochrechnen.

Betrug bei der Volkszählung: Datendiebe erkennen

Ausgewählte Personen werden per Anruf oder Brief darüber informiert. Die Befragung findet entweder persönlich zu einem vereinbarten Termin oder online statt. In keinem Fall klingeln Mitarbeitende unangekündigt an der Tür oder verschicken E-Mails mit Links zur Befragung. Ohne vorherigen Brief handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine Betrugsmasche. Außerdem sind Personen, die für die Volkzählung ausgewählt wurden, nicht verpflichtet, jemanden in Wohnung oder Haus zu lassen. 

Der Zensus: Pflicht, nicht Kür

Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Befragung aufgefordert werden, sind zur Teilnahme verpflichtet. Wer offiziell angeschrieben wird und die Auskunft dennoch verweigert, erfährt insgesamt drei  Eskalationsstufen: Erinnerung, erste Mahnung, zweite Mahnung. Dann folgt schließlich das Zwangsgeld. Auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes können für das Verweigern der Auskünfte rechtlich Geldbußen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro verhängt werden.

Was das statistische Bundesamt wissen will

Abgefragt werden Daten zur Demographie, also zum Beispiel zu Alter, Geschlecht oder der Staatsbürgerschaft. Dazu kommen Fragen zur Wohn- und Wohnungssituation, die etwa die Anzahl der Personen im Haushalt betreffen. Zudem werden Daten zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote erhoben.

Zu privat: Nicht jede Frage ist bei Zensus erlaubt

Ausdrücklich nicht erhoben werden unter anderem die Sozialversicherungsnummer, das Einkommen und der Impfstatus. Auch Kontoinformationen und Passwörter dürfen nicht abgefragt werden. Die gesetzlichen Grundlagen verbieten zudem, erhobene Daten an andere Behörden oder Institutionen wie etwa Finanz- oder Sozialämter weiterzugeben.

Ziel der Volkszählung: Datenbasis für weitere Planungen

Mit der statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Laut Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, müssen von einer guten Politik gezielte Fragen gestellt werden: „Wo gibt es zu wenig Kitas? Wo brauchen wir mehr alters- und familiengerechte Wohnungen? Wo müssen wir das Verkehrsnetz verbessern, weil dort mehr berufstätige Menschen unterwegs sind?“ Der Zensus soll Antworten auf diese Fragen liefern.

Datenschutz bei der Volkszählung: so kümmert sich Vater Staat

Die Auswertung der Daten passiert anonymisiert. In der Aufbereitung werden keine Einzelfälle dargestellt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erfülle die Datenübermittlung des Online-Fragebogens „höchste Sicherheitskriterien nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik“. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wollen dafür Sorge tragen, keiner unbefugten Person Zugriff auf Daten zu geben, die noch nicht anonymisiert wurden. Voraussichtlich werden die Ergebnisse im November 2023 vorliegen. Spätestens im Mai 2026 werden die Daten gelöscht.

Das Wichtigste zum Thema Volkszählung im Überblick

  • Befragt werden alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum, ebenso gewerblich tätige Mehrfachbesitzende und Verwaltende. Insgesamt sind es bundesweit 30 Millionen Befragte.
  • Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung, die zum Beispiel für Ausgleichszahlungen, EU-Fördermittel und als Grundlage der Planung für die Politik benötigt werden.
  • In modernen Industriestaaten werden in der Regel alle zehn Jahre, meist zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, Volkszählungen durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie findet der Zensus in Deutschland 2022 mit einem Jahr verspätet statt.
  • Abgefragt werden Daten zur Demographie, wie Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft. Dazu kommen Fragen zur Wohn- und Wohnungssituation, die etwa die Anzahl der Personen im Haushalt betreffen.
  • Nicht abgefragt werden beispielsweise die Sozialversicherungsnummer, das Einkommen oder der Impfstatus.
  • Alle Mitgliedsstaaten der EU sind zum Zensus verpflichtet, der alle zehn Jahre stattfinden soll. Wer den Brief mit den Fragen zum Zensus bekommt, muss Auskunft geben.
  • Wer nicht antwortet, wird mehrmals um das Nachholen gebeten. Wer schließlich eine falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitige Auskunft erteilt, kann zur Zahlung eines Zwangsgeldes verpflichtet werden.
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