Fairer Lohn und angemessenes Gehalt: Über mehr auf dem Konto würde sich wohl jeder und jede freuen. Einer Gehaltserhöhung stimmen Vorgesetzte jedoch nicht immer zu. Gründe dafür sind unterschiedlich – manchmal angemessen und nachvollziehbar, manchmal nicht.
Eine höhere Bezahlung ist für Arbeitnehmende jedoch nicht immer die beste Option. Etwa, wenn das neu verhandelte Brutto im Netto kaum einen bemerkbaren Unterschied erkennen lässt. Je höher das Bruttogehalt, desto höher sind die Abzüge. Alternativen zur klassischen Gehaltssteigerung bringen dann eventuell einen höheren Mehrwert.
Alternative zur Gehaltserhöhung: Zusatzleistungen
Zusatzleistungen können unterschiedlich ausfallen: Entlastungen bei gewissen Ausgaben, Gutscheine und Vergünstigungen, vermögenswirksame Leistungen, mehr Urlaubstage oder reduzierte Stunden sind unter anderem möglich. Der Gesetzgeber sieht steuerfreie Vergünstigungen vor, von denen Angestellte und Unternehmen profitieren können. Dazu zählen:
- Gutscheine, die bei Kooperationspartnern eingelöst werden können. Häufig zählen dazu Supermarktketten, Tankstellen oder der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie kulturelle Angebote oder Freizeitaktivitäten. Bis zu 50 Euro monatlich können steuerfrei als Gutscheine ausgegeben werden, sofern sich diese nicht bar ausbezahlen lassen.
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Firmen können dafür anfallende Gebühren steuerfrei und in beliebiger Höhe übernehmen. Das entlastet junge Eltern finanziell im Alltag. Unternehmen profitieren zuverlässigerer Planbarkeit der Mitarbeitenden – und vom familienfreundlichen Image.
- Essensgutscheine für die Mittagspause. Hat ein Unternehmen keine Kantine, können Wertmarken für Lebensmittel an Mitarbeitende ausgegeben werden. Bis etwa 6 Euro am Tag sind steuerfrei. Einzulösen sind Gutscheine in ausgewählten Supermärkten und Restaurants.
- Zuschuss für Zweitwohnung. Erfordert die Tätigkeitsausübung eine Zweiwohnung können Arbeitnehmende diese steuerlich geltend machen. Darüber hinaus ist es möglich, dass Unternehmen die Wohnung bezuschussen. Voraussetzung ist, dass die angestellte Person allein dort lebt und die Mietkosten dem ortsüblichen Standard entsprechen.
Firmenwagen privat nutzen: Modelle für Zusatzleistung
Die private Nutzung eines Firmenwagens ist für Angestellte zwar nicht komplett steuerfrei, bringt aber dennoch Vorteile für die Haushaltskasse. Für die Versteuerung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Bei der Ein-Prozent-Rechnung wird pauschal jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Hinzu kommen pro Kilometer Arbeitsweg weitere 0,03 Prozent dieses Listenpreises. Ein Beispiel: Der Firmenwagen mit privater Nutzung hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro. Die Entfernung von Wohnung zur Arbeit entspricht 50 Kilometern. Aufs Jahr gerechnet machen die monatlichen 1 Prozent 4800 Euro aus. 0,03 Prozent des Listenpreises auf 50 Kilometer Entfernung ergeben weitere 7200 Euro. Versteuert werden also 12.000 Euro. Wie oft das Fahrzeug tatsächlich bewegt wird, ist für dieses Modell unerheblich.
- Wer das Firmenauto nur in Ausnahmefällen privat nutzt, profitiert womöglich vom Fahrtenbuch: Darin wird jede Fahrt mit Kilometerstand dokumentiert. Der Anteil der privat gefahrenen Strecken wird anhand der Einträge herausgerechnet.
Zusatzleistungen für Mitarbeitende: den Überblick behalten
Einige Zusatzleistungen sind einfacher zu bewerkstelligen, wenn sie für alle Mitarbeitende gelten. Gutscheine und Vergünstigungen für das gesamte Unternehmen steigern die Zufriedenheit der Belegschaft und erleichtern die Bearbeitung in der Buchhaltung. Vorteile für Unternehmen und deren Mitarbeitende werden immer beliebter, weil alle Beteiligten einen Nutzen davon haben. Daher etablieren sich auch immer mehr Anbieter die Zusatzleistungen bündeln. Vereinbarungen zu Zuschüssen, Firmenwagen, Urlaubstagen oder reduzierten Stunden bleiben hingegen individuell.
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